Coronavirus und Medienfreiheit
Wie weit dürfen die verfassungsmässigen Rechte der Medienschaffenden in Notlagen eingeschränkt werden?
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Wie weit dürfen die verfassungsmässigen Rechte der Medienschaffenden in Notlagen eingeschränkt werden?
Laut einem internationalen Recherche-Netzwerk soll die Grossbank Credit Suisse über Jahre umstrittene Machthaber und korrupte Beamte als Kunden gehabt haben. Schweizer Medien hätten bei der Recherche auf die Teilnahme verzichtet, denn seit 2015 drohe Journalistinnen und Journalisten ein Strafverfahren, wenn sie über geleakte Bankdaten schreiben. Professor für Medienwissenschaften und Journalist Roger Blum ordnet das Recherche-Verbot Weiterlesen …
Dass heute Bankdaten in ausländischen Medien geleakt werden, während in der Schweiz ein Rechercheverbot herrscht, ist ein Unding, das abgeschafft werden muss.
Seit 2015 droht Journalisten ein Strafverfahren, wenn sie über geleakte Bankdaten schreiben. Tamedia musste auf Recherchen zu den Credit-Suisse-Daten verzichten. Internationale Medien sind schockiert.
Der Kreml schliesst das Büro des deutschen Auslandssenders «Deutsche Welle» in Moskau. Die Begründung ist ein Vorwand.
Aus Brüssel ertönt grosser Jubel: Mit dem «Digital Services Act» will die EU die Netzkonzerne zügeln. Doch was geschieht? Es geht der Pressefreiheit an den Kragen.
Polens Parlament hat am Freitag überraschend ein neues Rundfunkgesetz verabschiedet. Dieses soll Fernsehsender vor Übernahmen aus nicht-europäischen Ländern schützen. Einziger Fernsehsender mit Eigentümern außerhalb der EU ist derzeit der regierungskritische Sender TVN, der zum US-Konzern Discovery gehört. Am Sonntag gab es in über 100 Städten Proteste gegen das Gesetz.
Die Journalistenorganisation macht vor allem die diktatorischen Regimes in Belarus, Myanmar und China für die Missachtung der Pressefreiheit verantwortlich.