Eine Smartphone-App gegen die Pandemie
Die ETH Zürich und Lausanne tüfteln an einer App. Damit sollen Menschen gefunden werden, die Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten. Wie funktioniert diese App?
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Die ETH Zürich und Lausanne tüfteln an einer App. Damit sollen Menschen gefunden werden, die Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten. Wie funktioniert diese App?
Das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Meinungsfreiheit ist kein neues Thema, aber es wird durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab 25.05.2018 gilt, noch deutlich verschärft. Die Meinungsfreiheit umfasst insbesondere das Recht, sich kritisch zu bestimmten Personen und ihrem Verhalten und Wirken zu äussern. Speziell die DSGVO postuliert das Verbot, konkrete Personen im Internet überhaupt namentlich zu Weiterlesen …
Klingt absurd, ist aber schon bald rechtens: Die neuen Datenschutzregeln der EU, von der auch die Schweiz betroffen ist, verbieten die namentliche Erwähnung einer beliebigen Person auf Twitter oder in einem Blog. Diesem Verbot steht indes die explizite Erlaubnis durch die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit gegenüber. Gerichte, die selbst unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind, werden im Zweifelsfall die Meinungsfreiheit stärker gewichten. Doch der Schaden ist angerichtet, urteilt Thomas Stadler, IT-Fachanwalt in seinem Blog: «Das alles ändert aber nichts daran, dass der datenschutzrechtliche Tunnelblick des europäischen Gesetzgebers eine formelle Rechtslage zugelassen hat, die aus rechtsstaatlicher Sicht schwer erträglich ist.»
Ab dem 25. Mai gilt europaweit ein neues Datenschutz-Gesetz, das für Unternehmen neue rechtliche Verpflichtungen schafft. Trotz der nahenden Frist sind viele IT-Firmen schlecht vorbereitet. Wir erklären, was auf Geschäftsführung und Admins zukommt.
Täglich sitzen wir vor unseren Laptops, trinken unseren Kaffee, schreiben unsere Mails und starren dabei unentwegt auf den Bildschirm. Doch werden wir dabei gleichzeitig auch angestarrt? Aus dieser Angst heraus kleben immer mehr Menschen die eingebaute Webcam ihres Laptops, MacBooks oder auch die Kameras ihrer Smartphones ab.
Aus Internetkonsumenten werden Datenproduzenten: Eine solche Umkehr der gängigen Rollendefinition bei der Online-Nutzung fordert aktuell eine Forschergruppe (u.a. mit Internet-Pionier Jaron Lanier). Wenn wir Plattformen und Dienste im Web nutzen, dann sei das eine aktive Produktion wertvoller Daten und nicht einfach passives Nutzungsverhalten. Die Konsequenzen wären weitreichend, denn es würde «einen völlig neuen Arbeitsmarkt schaffen: den bezahlten Datenmarkt», schreibt Marinela Potor die für den Blog Basic Thinking das Paper der US-Forscher gelesen hat. Heute gelten Daten als Kapital, künftig wären Daten als Arbeit zu betrachten. Wie das Realität wird? «Online-Nutzer dieser Welt vereinigt euch und verlangt Geld für eure Daten!», schreibt Autorin Potor.
Sie ist das ewige Reizthema beim «Gesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (Büpf): die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Sie ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, auch Monate nach einer Tat noch herauszufinden, wer alles am Tatort war, oder mit welchen Personen ein Drogendealer telefoniert hat.
Sie wirkt sich umfassend auf zukünftige unternehmensinterne Prozesse und das Marketing aus. Doch manche Onlineprinter scheinen es mit der DSGVO nicht erst genug zu nehmen. Mutig, wie ich meine!