Warum Smartphone-Tracking gegen eine Epidemie wenig hilft
Eine Bluetooth-App zur Corona-Überwachung? Das ist zwar tatsächlich minimalinvasiv, kommentiert Adrian Lobe – aber leider wohl auch nur minimal wirksam.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Thomas Paszti, redaktion@medienwoche.ch.
Eine Bluetooth-App zur Corona-Überwachung? Das ist zwar tatsächlich minimalinvasiv, kommentiert Adrian Lobe – aber leider wohl auch nur minimal wirksam.
Blogs schließen, Twitter sperrt Nutzerkonten, ein Vereinsvorstand tritt zurück. Nur Facebook kann die Daten seiner Nutzer besser verwerten. Die neuen Datenschutz-Regeln haben kuriose Folgen. FAZ.NET präsentiert eine Auswahl.
WhatsApp hat seine Ankündigung wahr gemacht: Trotz DSGVO weden zahlreiche persönliche Nutzerdaten nun mit Facebook geteilt. Datenschützer finden das „alarmierend“.
Ihr Postfach quillt momentan über. Für einmal nicht mit Spam, sondern mit aktualisierten Datenschutzbestimmungen. Heute tritt die neue Datenschutzverordnung der EU in Kraft. Wir erklären Ihnen, was Sie als EU-Bürger oder Schweizerin davon haben.
Der auf Datenschutz bedachte Tracking- und Werbeblocker Ghostery hat in einer Aussendung anlässlich des Starts der DSGVO versehentlich E-Mail-Adressen von Account-Inhabern verraten.
Der oft unangekündigte Rauswurf von Jugendlichen aus sozialen Plattformen oder das „Blogsterben“ verärgert auch Leute, die der Datenschutzgrundverordnung tendenziell positiv gegenüberstehen. Dass alle jahrelang Zeit gehabt hätten, sich darauf vorzubereiten, tröstet niemanden.
Die Verunsicherung vieler Blogger angesichts der neuen europäischen Datenschutzbestimmung sei übertrieben und letztlich unbegründet, schreibt der Jurist und Verwaltungsrichter Malte Engeler in einem Gastbeitrag für Netzpolitik.org. In den letzten Tagen, nach Inkrafttreten der sogenannten Datenschutzgrundverordnung DSGVO, haben in Deutschland hunderte von Blogs und Foren vorübergehend (?) dicht gemacht. Die meisten taten dies aus Furcht für exorbitanten Bussen im Falle einer Widerhandlung gegen die neuen Regeln. Tatsächlich sieht die DSGVO Bussgelder von bis zu 20 Millionen Euro vor. Jurist Engeler gibt aber zu bedenken, dass sich deshalb die Vollzugspraxis kaum ändern werde, zumal auch hier das Gebot der Verhältnismässigkeit gilt: «Dass auf die bisherige Ära der Zurückhaltung nun die Zeit der Überreaktion folgt, ist dabei angesichts der weitgehend unveränderten Personalausstattung und strategischen Ausrichtung der meisten Behörden wahrlich nicht das naheliegende Szenario.»
Der Online-Dienst Klout wollte den Einfluss einer Person auf eine Zahl reduzieren. China plant ein ähnliches System.