Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
Wird eine Person bei der Anstellung aufgrund spezieller Eigenschaften wie des Geschlechts, der Religion oder des Alters nicht angestellt, ist das mit Ausnahme der geschlechtsspezifischen Diskriminierung in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt.
Wer zeit- und ortsflexibel arbeitet, macht oft mehr Überstunden. Wie bleibt man dabei gesund? Und muss ich immer erreichbar sein? Sieben Fragen und Antworten.
Stell dir vor, du bist eine junge Journalistin, gehst zu einem Interview und wirst dort auf plumpe Weise angebaggert. Genau das ist mir vor einiger Zeit passiert. Besonders schlimm war für mich aber nicht der Vorfall, sondern was danach passierte.
Immer mehr Arbeitnehmer leiden unter Stress. Arbeitgeber sind verpflichtet, für das Wohl ihrer Mitarbeitenden zu sorgen und übermässige Belastungen zu vermeiden. Inwiefern sind Arbeitgeber haftbar, wenn ein Mitarbeitender an den Folgen von Stress erkrankt?
Reicht ein Personalvermittler auf ausgeschriebene Stellen ungefragt Bewerberdossiers ein, während sich der Kandidat für dieselbe Stelle direkt bewirbt, kann der Arbeitgeber wegen Provisionsansprüchen in schwieriges Fahrwasser geraten, falls es zu einer Anstellung kommt. Was ist zu tun?
Gegenüber «Watson» nimmt Michèle Binswanger Stellung zu ihrer Recherche zusammen mit Mario Stäuble über die sexuellen Übergriffe, die dem Journalisten Werner de Schepper zur Last gelegt werden. Im Gespräch geht es auch um die ausschliesslich anonymen Aussagen, die als Grundlage für die Vorwürfe dienen. Binswanger begründet den Entscheid für eine Publikation so: «Wenn wir darüber schreiben, dann nur, wenn wir extrem breite und verifizierte Informationen haben.» Und diese haben sie offenbar. Auch hätten sie sich zusammen mit der Rechtsabteilung abgesichert. Ziel der Recherche sei es, an den Punkt zu gelangen, «wo Männer Frauen nicht mehr so behandeln.»
Wächst ein Unternehmen, so baut es meist früher oder später eine eigene Rechtsabteilung auf. Damit diese wirkungsvoll und effizient funktionieren kann, gilt es einiges zu beachten.