Feiertage richtig handhaben
Mit Ausnahme des 1. Augusts sind in der Schweiz Feiertage kantonal geregelt. Was das heisst und wie das Arbeitsrecht mit christlichen und nicht-christlichen Feiertagen umgeht. Eine Auslegeordnung.
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
Mit Ausnahme des 1. Augusts sind in der Schweiz Feiertage kantonal geregelt. Was das heisst und wie das Arbeitsrecht mit christlichen und nicht-christlichen Feiertagen umgeht. Eine Auslegeordnung.
Wird der Arbeitsort teilweise nach Hause verlegt, gelten Grundsätzlich weiterhin die Regeln des Arbeitsvertrags.
Arbeitgeberattraktivität zeigt sich auch bei der Weiterbildung. Schnell wird verglichen, wie sich ein Unternehmen zu den Fortbildungsbemühungen eines Mitarbeitenden stellt. Im Wesentlichen wird dabei zwischen zeitlicher Unterstützung und der Kostenübernahme unterschieden.
Die Abgrenzung zwischen Selbstständig- und Unselbstständigerwerbstätigen auf Plattformen ist nicht immer eindeutig. Braucht es eine Anpassung des Sozialversicherungsrechts?
Auch das HR ist vom neuen Datenschutzgesetz betroffen, beispielsweise beim Outsourcing und beim Datenexport. Was HR-Verantwortliche bei der Umsetzung beachten müssen.
Arbeitszeiterfassung in der EU, Deutschland, Österreich und der Schweiz – das musst du wissen.
Wird älteren – über ca. 55 Jahre alt – Arbeitnehmenden gekündigt, scheint es für diese fast unmöglich zu sein, einen neuen Job zu finden. Deshalb kommen immer wieder Diskussionen auf. Soll man ältere Arbeitnehmende besser vor Kündigungen schützen?
Anfang Juli sollten Sie einen neuen Job beginnen. Vor ein paar Tagen erhielten Sie jedoch ein sehr gutes Stellenangebot von einer anderen Firma und Sie möchten dieses Angebot akzeptieren. Nun ist die Frage: Kann ich einen bereits unterzeichneten ersten Vertrag kündigen, bevor ich mit dem Job beginne?