DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Gericht: «Blick» verletzte Intimsphäre von Kindern

Identifizierende Berichte des «Blick» über einen Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern haben die Rechte der Opfer verletzt. Die Kinder litten psychisch unter den Artikeln und wurden gemobbt. Das geht aus einem Gerichtsentscheid hervor. Der «Blick» zeigte sich bis zum Schluss des Verfahrens uneinsichtig.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Urteil «Spiess-Hegglin»: Medien-Maulkorb oder mehr Persönlichkeitsschutz?

Das Verdikt des Zuger Kantonsgerichts ist klar: Der «Blick» hat das Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt. Wie wegweisend ist dieses Urteil? Ist jetzt klarer, wo die Grenze zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz verläuft? Was hat Vorrang? Ist es ein Maulkorb für die Medien, weil damit zukünftig Berichterstattungen unterlassen oder juristisch verhindert werden könnten? Weiterlesen …

Ad Content

Öffentliche Personen sind kein Freiwild auf dem Boulevard

Das Urteil gegen Ringier und sein Boulevardblatt «Blick» wegen der Verletzung der Intimsphäre einer früheren Zuger Politikerin setzt der Sensationsberichterstattung klare Grenzen. Doch das Verfahren zeigt auch: Wer auf rechtlichem Weg gegen übergriffige Medien vorgehen will, braucht einen langen Atem. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Weitere Gerichte werden sich wahrscheinlich mit dem Fall Weiterlesen …

Ad Content