DOSSIER mit 125 Beiträgen

Satire

Was darf öffentlich-rechtliche Satire, Markus Somm?

Was darf öffentlich-rechtliche Satire? Markus Somm, Chefredaktor der bürgerlichen Satire-Zeitschrift Nebelspalter, fordert Ausgewogenheit – und weiss um ihre Grenzen. Anlass für das Gespräch war die Behandlung einer UBI-Beschwerde gegen de «Deville»-Sendung über die Konzernverantwortungs-Initiative.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Charlie lebt

Nach den blutigen Anschlägen auf Charlie Hebdo erlebt das Satiremagazin eine Welle der Unterstützung. Bereits am letzten Freitag hat die Redaktion ihre Arbeit in den Räumlichkeiten der französischen Zeitung «Libération» wieder aufgenommen. Drei Stunden dauerte die erste Redaktionskonferenz. Auf ihrer Internetseite liberation.fr hat die Zeitung eine Reportage über die dreistündige Redaktionskonferenz veröffentlicht. Über 25 Mitarbeiter Weiterlesen …

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«Eine Pointe kostet ungefähr 70 Franken»

Ade Sommerpause: Am Sonntag startet die Satiresendung «Giacobbo/Müller» des Schweizer Fernsehens in die neue Staffel. Zeit für ein Gespräch mit dem Winterthurer Kabarettisten Viktor Giacobbo (62).

Komisches Verbot

Das strafrechtliche Verbot der Rassendiskriminierung ist eine seltsame Norm unseres Kommunikationsrechts. Auch wer das Verbot komisch findet, muss anerkennen, dass es keine Comedy ist: Es enthält nämlich keine explizite Ausnahme für Satire oder Kunst. Deshalb müssen die Gerichte auch Bagatellfälle entscheiden. Dabei sollte man kleinen Ausrutschern mit Gelassenheit begegnen und sich den ernsten und ernst Weiterlesen …

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