Krank und doch am arbeiten
Wo Sie im Homeoffice eine Grenze ziehen sollten.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
Wo Sie im Homeoffice eine Grenze ziehen sollten.
Absenzen verursachen Arbeitgebern Kosten. Mit Prämien an Arbeitnehmer, die keine oder nur wenige Absenztage aufweisen, wollen Arbeitgeber Kurzabsenzen eindämmen. Auf den ersten Blick eine findige Lösung. Doch der Teufel lauert im Detail.
Ich hatte Streit mit dem Chef. Entnervt habe ich mündlich gekündigt. Später sagte er, die Kündigung sei ungültig, weil sie bloss mündlich erfolgt sei. Stimmt das?
Nach Klassentreffen sollen Kündigungen seitens Mitarbeitenden sprunghaft ansteigen – und auch ein häufiges Updaten des Linkedin- und Xing-Profils kann auf den Kündigungswillen eines Mitarbeitenden hinweisen. Dürfen Arbeitgeber systematisch Daten über einzelne Mitarbeitende im Internet sammeln? Und: Darf der Arbeitgeber quasi sicherheitshalber kündigen, wenn er bei einem Arbeitnehmer den Verdacht hat, dass dieser kurz vor dem Weiterlesen …
Ich hatte ein Burn-out und fiel für drei Monate aus. Das ist drei Jahre her. Im Arbeitszeugnis wird die Krankheit jetzt erwähnt. Ist das erlaubt?
Jeden Tag interessantes Karrierewissen. Folge 10 zeigt, dass durch übermüdete Mitarbeiter Milliardenschäden in der Wirtschaft entstehen. Warum Schlafpausen sinnvoll wären.
Psychische Erkrankungen nehmen weiter zu. Umso wichtiger werden konkrete Präventionsmassnahmen oder die richtigen Schritte, um Betroffene bald wieder in den Arbeitsalltag zurückzuführen. Jonathan Bodenheimer, Leiter Case Management bei der PK Rück, erachtet die Partnerschaft zwischen Pensionskassen und Arbeitgebern als Schlüssel zum Erfolg.
Stirbt ein Arbeitnehmer während einem Arbeitsverhältnis, wird das Arbeitsverhältnis beendet. Die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers gehen auf dessen Erben über. Sodann ist der Arbeitgeber verpflichtet, den sogenannten Lohnnachgenuss zu entrichten.