Jetzt können kritische Medienberichte einfacher verboten werden
Recherchen über Korruption und Geldwäscherei werden in der Schweiz schwieriger. Journalisten fürchten sich nach dem Parlamentsentscheid vor teuren Verfahren gegen Oligarchen.
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Recherchen über Korruption und Geldwäscherei werden in der Schweiz schwieriger. Journalisten fürchten sich nach dem Parlamentsentscheid vor teuren Verfahren gegen Oligarchen.
Im Januar 1997 zitierte die «Sonntagszeitung» aus einem vertraulichen Schreiben des Schweizer Botschafters in den USA. Die nachfolgenden gerichtlichen und politischen Auseinandersetzungen zogen sich über zwanzig Jahre hin. Journalist Martin Stoll, der den Wirbel damals ausgelöst hatte, erinnert sich. Irgendwann Anfang Februar 1997, irgendwo in den Schweizer Bergen. Ein Mann verschwindet hinter einen Baum, klaubt Weiterlesen …
Wie viel hat der «Blick» mit seiner Berichterstattung über die Zuger Landammannfeier und die damalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verdient? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch das Zuger Kantonsgericht.
Die bekannte frühere Fernsehmoderatorin wehrt sich gegen die Berichterstattung des Online-Portals «Inside Paradeplatz». Das Bezirksgericht Meilen gibt ihr teilweise Recht.
Das erst wenige Wochen alte Start-up elleXX, die erste Finanzmedienplattform für Frauen in der Schweiz, wurde Ziel von heftigen sexistischen und geschäftsschädigenden Attacken in den Schweizer Medien. Das junge Unternehmen geht nun rechtlich gegen die Plattform Inside Paradeplatz vor.
Vor dem EGMR erringt die Zeitung «Der Standard» einen Sieg gegen die österreichische Justiz. Sie hat zu Recht keine Nutzerdaten herausgegeben.
Dem jüngst veröffentlichten Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts ging einer der spektakulärsten Medienrechts-Prozesse der Schweiz voraus. Die «Basler Zeitung» und ihr damaliger Lokalredaktor Joël Hoffmann wurden für schuldig erklärt, in zahlreichen Fällen unlauteren Wettbewerb betrieben und die Wirtschaftskammer Baselland herabgesetzt zu haben.
Die Lausanner Richter wollen verhindern, dass ihrem eigenen Urteil vorgegriffen werden kann. Deshalb darf ein geplantes Buch der Zürcher Journalistin Michèle Binswanger zur Zuger Landammannfeier 2014 vorderhand nicht erscheinen.