Smart-TVs: Und der Fernseher schaut zurück
Kaum jemand wundert sich noch über personalisierte Werbung im Internet. Doch auch Smart-TVs spähen das Sehverhalten der Nutzerinnen und Nutzer aus, warnt Digitalkolumnist Adrian Lobe.
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Thomas Paszti, redaktion@medienwoche.ch.
Kaum jemand wundert sich noch über personalisierte Werbung im Internet. Doch auch Smart-TVs spähen das Sehverhalten der Nutzerinnen und Nutzer aus, warnt Digitalkolumnist Adrian Lobe.
Die Five-Eyes-Staaten appellieren zusammen mit Indien und Japan an die Digitalwirtschaft, auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung am besten zu verzichten.
Polizeibehörden in der EU sollen ein mächtiges Überwachungsinstrument erhalten. Das System soll Personen in Telefongesprächen anhand der Stimme erkennen. Es nutzt aber auch Spuren, die Verdächtige im öffentlichen Raum oder dem Internet hinterlassen.
Die DSGVO sollte eigentlich den Datenschutz voranbringen, aber die großen Datensammler am Markt werden nur noch größer. Ist das Kartellrecht ein besserer Hebel?
Die Datenschutzbehörden streiten über die Zulässigkeit von Microsoft-Produkten. Doch eine pauschale Entscheidung ist nur schwer zu treffen.
Microsoft erfüllt die DSGVO-Ansprüche an Auftragsverarbeiter nicht, urteilt die Datenschutzkonferenz. Vieles sei zu vage, ein US-Zugriff nicht ausgeschlossen.
Was ist das wichtigere Gut – Datenschutz oder die Verfolgung von Straftätern? Jetzt gibt es ein wegweisendes Urteil.
Automatisierte Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen, in Schulen oder auf Flughäfen gehört verboten: Das ist die Forderung einer heute europaweit gestarteten Kampagne mitsamt einer Petition. Bei den biometrischen Erkennungsverfahren sei heute noch nicht abzusehen, welche gesellschaftlichen Langzeitfolgen sie haben werden.