Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Die EU darf die Ausstrahlung russischer Staatsmedien wie RT France, RT Deutsch und Sputnik weiter verbieten. Das entschied nun das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg. Das ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte 2020 so viel zu tun wie seit zehn Jahren nicht mehr. Vor allem wegen der «Corona-Berichterstattung» in den Medien hagelte es Kritik. Worum geht es da? zentralplus hat bei einer öffentlichen Beratung einer Beschwerde reingehört.
In den letzten zehn Jahren wurden in der Schweiz mindestens 18 Gesuche auf Namensänderungen von strafrechtlich verurteilten Personen eingereicht, oftmals begründet mit einer identifizierenden medialen Berichterstattung. Von den Kantonen wurden diese mehrheitlich abgelehnt. In diesem Aufsatz wird aufgezeigt, dass diese Praxis zu restriktiv ist, da bei identifizierender Berichterstattung und damit einhergehender Stigmatisierung einer Person als Weiterlesen …
Autor: Benjamin Stückelberger, Evin Yesilöz, Damian Cavallaro
Wegen Lecks bei der Suche nach einem neuen Bundesanwalt liegen in der Gerichtskommission die Nerven blank. Deren Präsident, FDP-Ständerat Andrea Caroni, hat nun genug. Bei heiklen Personalfragen sollen Parlamentarier überwacht und der Quellenschutz von Journalisten ausgehebelt werden.
Der umstrittene Tierschützer Erwin Kessler zog gegen Wikipedia vor Gericht – mit Erfolg. Das Online-Lexikon muss Inhalte über ihn löschen. Das Urteil dürfte Nachahmer ermutigen.
Eine Journalistin hatte eine besetzte Villa in Luzern aufgesucht und sich dort mit Hausbesetzern getroffen. Über ihren Besuch publizierte sie eine Reportage. Sie wurde erstinstanzlich wegen Hausfriedensbruchs zu 500 CHF Busse verurteilt. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte den Schuldspruch. Gemäss den Autoren ist das Urteil sorgfältig abgefasst und liegt auf der Linie der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.
Die Journalistin Jana Avanzini ist vom Kantonsgericht Luzern wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Dies, weil sie 2016 eine besetzte Villa betrat, um über die Vorgänge im Haus zu berichten. Jetzt wehrt sie sich vor Bundesgericht.