DOSSIER mit 140 Beiträgen

Investigativer Journalismus

Wenn ein Journalist die Arbeit der Polizei macht

1982 soll ein Australier seine Ehefrau ermordet haben – doch Lynette Dawsons Leiche wurde nie gefunden, ihr Mann jahrzehntelang nicht angeklagt. Bis ein Podcast auf zahlreiche Unstimmigkeiten stiess. Diese Woche wurde der inzwischen 74-Jährige nun 40 Jahre nach dem Verschwinden seiner Frau wegen Mordes schuldig gesprochen. Ein Erfolg für den investigativen Journalismus?

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

10 Tipps, wie man eine internationale Recherche anschiebt

Investigative Recherchen über mehrere Kontinente hinweg sind für freie Journalisten eine besondere Herausforderung: Wer hilft vor Ort? Wie knüpft man Kontakte zu Behörden und Ministerien? Und wer finanziert die Reisekosten? Die Journalistin Petra Sorge hat als freie Autorin mit einem multinationalen Team in Nigeria, Indien und Deutschland recherchiert – ihre Ergebnisse haben sogar die deutsche Weiterlesen …

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Wenn anonyme Kollektive Recherchearbeit übernehmen

Von «Combat 18» bis NSU – das Wissen über die gewaltbereite extreme Rechte werde in Deutschland nicht durch Medien generiert sondern durch verdeckt und anonym arbeitende Kollektive, meint Matthias Dell in seiner Kolumne. Deren kaum oder schlecht bezahlte Arbeit müsse stärker gewürdigt werden.

«Ich sehe uns nicht als Star-Ermittler, sondern vielmehr als Dienstleister»

Steht sein Name über einem Artikel, dann müssen die Reichen und Mächtigen zittern. Frederik Obermaier (35) hat in den letzten Jahren an zahlreichen Grossrecherchen und Enthüllungen mitgewirkt, die Politiker zum Sturz und Steuersünder zum Zahlen brachten. Der Journalist und Redaktor der «Süddeutschen Zeitung» erklärte anlässlich der «Global Investigative Journalism Conference» Ende September in Hamburg, warum Weiterlesen …

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Wie weit dürfen Journalisten bei Undercover-Recherchen gehen?

n mehreren Verfahren klagen Menschen gegen die RTL-Sendung «Team Wallraff», darunter Krankenschwestern und Psychiatrie-Patienten, die ohne ihr Wissen gefilmt worden waren. Das Oberlandesgericht Köln kam in einem Fall zu dem Schluss, dass die Aufnahmen unzulässig waren – egal, ob sie gesendet wurden oder nicht.