Fall Spiess-Hegglin: «Weltwoche»-Redaktor muss wegen übler Nachrede vor Gericht
Nach der Verurteilung des «Blicks» wegen Persönlichkeitsverletzung im Fall Spiess-Hegglin muss nun auch ein «Weltwoche»-Redaktor vor Gericht.
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Nach der Verurteilung des «Blicks» wegen Persönlichkeitsverletzung im Fall Spiess-Hegglin muss nun auch ein «Weltwoche»-Redaktor vor Gericht.
Die ehemalige grüne Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin bleibt gegenüber dem «Blick» hart und zieht das Blatt vor die nächste gerichtliche Instanz. Dies aufgrund der «fehlenden Entschuldigungskultur in den Schweizer Medien», wie sie sagt.
Der Genfer FDP-Politiker beanstandete einen TV-Beitrag von SRF. Die Kommission hat nun entschieden.
Jolanda Spiess-Hegglin verteidigt ihre Persönlichkeitsrechte gegen den mächtigen Ringierverlag. Der Schweizer Boulevard-Berichterstattung werden enge Grenzen gesetzt – sie zahlt einen hohen Preis dafür.
«Tages-Anzeiger» und «20 Minuten» haben wegen ihrer Berichterstattung über Carl Hirschmann eine Entschuldigung publiziert. Damit endet ein langjähriger, teurer Rechtsstreit.
Der Fall Strache zeigt, wie wichtig geheime Filmaufnahmen bei der Recherche sind. Hätte SRF das Ibiza-Video zugespielt bekommen, so hätten wir es wohl auch gebracht.
Die Veröffentlichung von Videoaufnahmen der FPÖ-Politiker HC Strache und Johann Gudenus hat in Österreich eine schwere Regierungskrise ausgelöst. Manche fragen sich, ob Medien solche Aufnahmen veröffentlichen dürfen, auch wenn sie die Urheber nicht kennen. Für MEEDIA beantwortet Tobias Gostomzyk, Medienrechtsexperte der TU Dortmund, die wichtigsten Fragen zum Fall.