AUF DEM RADAR

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Von Montag bis Freitag vier aktuelle Lektüretipps aus schweizerischen und internationalen Publikationen zum Medienwandel. Ausgewählt und kommentiert von Nick Lüthiredaktion@medienwoche.ch Jetzt auch als Newsletter abonnieren.

Darf man einen geständigen Beschuldigten «Täter» nennen?

Im Zusammenhang mit dem Vierfachmord von Rupperswil bezeichneten die Ermittlungsbehörden den Beschuldigten immer wieder als «Täter», obwohl noch kein rechtskräftiges Urteil gegen ihn vorlag. Zwar war der Mann geständig, aber entbindet das Polizei und Staatsanwaltschaft der Unschuldsvermutung? In einem Aufsatz für das rechtswissenschaftliche Magazin «Sui Generis» sehen der Zürcher Strafrechtsprofessor Marc Thommen und sein Assistent Martin Seelmann das Kommunikationsverhalten der Behörden in diesem Punkt kritisch. Die Juristen nennen Gründe dafür, warum auch ein Geständiger bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten habe. Mit dem Geständnis sei der Schuldnachweis ja noch nicht abgeschlos­sen, so Thommen und Seelmann. Wichtig auch: Ein Geständnis kann jederzeit widerrufen werden. Im gleichen Aufsatz untersuchen die Strafrechtler weiter die Frage, inwiefern die Behörden eine Amtsgeheimnisverletzung begehen, wenn sie Details aus der Untersuchung preisgeben, wie das beim Mordfall Rupperswil auch vorkam.

Ein Ausreisser aus der geschlossenen Front gegen den Studioumzug

Im Streit um die Zukunft des Radiostudios Bern schienen die Fronten bisher einigermassen klar und eindeutig zu verlaufen. Hier das Management von SRG und SRF, das einen Umzug von Bern nach Zürich als alternativlos darstellt. Auf der anderen Seite Belegschaft und Trägerschaft des Berner Studios, die im Verbund mit Politik und Behörden ebenso hartnäckig dagegen halten. Kurz vor dem Entscheid des Verwaltungsrats in der heiss diskutierten Standortfrage, meldet sich Beat Hayoz, Vizepräsident der Berner SRG-Trägerschaft, mit einem offenen Brief zu Wort. Die «Basler Zeitung» veröffentlicht eine bearbeitete und gekürzte Version davon als Gastbeitrag. Mit teils überzogen martialischer Wortwahl («stalinistische Methoden») kritisiert Hayoz die Diskussionskultur seiner Gremien bei der Standortdiskussion. Argumente, die für einen Umzug sprächen, seien ignoriert und abgeblockt worden. Dass Hayoz allein auf weiter Flur steht, überrascht nicht weiter und rührt nicht zuletuzt von seiner Vision her, die SRG auf je einen Radiostandort pro Sprachregion zu konzentrieren. Den Anspruch des Tessins auf ein eigenes Radiostudio stellt Hayoz gar zur Disposition. Die aktuelle föderalistische Struktur der SRG hält er für nicht mehr zeitgemäss. Einen Einfluss auf den Entscheid des Verwaltungsrats in Sachen Studio Bern, der heute gefällt werden soll, dürfte der Brief nicht mehr haben. Aber die Berner Trägerschaft sieht sich gefordert, adäquat auf die heftige Wortmeldung zu reagieren.

Facebook und die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols

Eine auf den ersten Blick plausibel erscheinende und in letzter Zeit vermehrt vernommene Forderung geht dahin, dass Facebook das Grundrecht auf Meinungsfreiheit genau gleich gewährleisten solle, wie das für den Staat auch gilt. Für Malte Engeler, Datenschutzspezialist und Richter in Schleswig-Holstein, eine abwegige Vorstellung. «Um die Macht der Digitalkonzerne zu regulieren, ist eine solche verfassungsrechtliche Verrenkung nicht nur unnötig, sie wäre sogar ein wahrer Bärendienst an unserem modernen Demokratieverständnis», hält Engeler in einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org fest. Denn: «Nur Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz sollen Staatsgewalt ausüben und sind im Gegenzug der Achtung der Grundrechte verpflichtet. Private im Umkehrschluss ebenfalls den Grundrechten zu verpflichten, ist also nicht möglich, ohne Facebook gleichzeitig als der Staatsgewalt ebenbürtig anzuerkennen. Eine unmittelbare Grundrechtsbindung von Facebook & Co ist daher im Grunde nur eines: Die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols gegenüber den Digitalkonzernen.»

Er diagnostizierte den «rasenden Stillstand»

Der französische Philosoph und Zeitdiagnostiker Paul Virilio prägte den Begriff des «rasenden Stillstands». Er meinte damit den Zustand einer Gesellschaft, die Zeit und Raum technologisch beherrscht, aber damit gleichzeitig sich selbst auszulöschen droht. Neben der Philiosophie galt die zweite grosse Leidenschaft Virilios der Architektur, wo er es als Autodidakt zu erstaunlichen Meriten brachte. Am 10. September ist Virilio im Alter von 86 Jahren gestorben. In einem Nachruf im Berliner «Tagesspiegel» schreibt Gregor Dotzauer, dass die von Virilio begründete Denkrichtung der Dromologie, eine «wilde, in viele Disziplinen ausgreifende Theorie, die er zusammenbastelte –, anregender war als so manche akademische Abhandlung.»

Weitere Beiträge dieser Woche

Reif für die Champions League

Heute Abend geht es wieder los mit einer weiteren Saison der europäischen Fussball Champions League. Für Genuss und Verdruss vor dem Fernseher sorgen nicht nur die Mannschaften auf dem Spielfeld, sondern auch die TV-Kommentatorinnen und -Kommentatoren auf der Pressetribüne. Einer der eloquentesten und erfahrensten dieser Zunft ist der deutsche Sportjournalist Marcel Reif. Im Interview mit der «Basler Zeitung» erklärt Reif, wie er ein Spiel kommentiert, was die Zuschauer nicht mögen und warum er einen WM-Final anders kommentiert als ein durchschnittliches Bundesliga-Spiel. Im Kern brauche es «nur diese zwei Dinge», um kompetent zu kommentieren: «Fachkenntnis und Sprache, mehr nicht.»

Aus der Zeit gefallen und erfolgreich

Mit Respekt und Bewunderung berichtet der Deutschlandfunk über die älteste Radiosendung im deutschsprachigen Raum: Das «Echo der Zeit» von Schweizer Radio SRF. «Die Sendung mag für junge Ohren ein bisschen wie aus der Zeit gefallen klingen», findet Martin Mair. «Keine Musik, praktisch keine Elemente moderner Format-Radios.» Und trotzdem – oder gerade deshalb – ist die Sendung so erfolgreich und geschätzt beim Deutschschweizer Publikum. Eine Zuhörerschaft von täglich 700’000 Person kann sich sehen lassen und auch im Qualitätsurteil des Publikums schneidet das «Echo» immer sehr gut ab. Was nicht weiter erstaunt: «Exakte Recherche, gutes journalistisches Handwerk – die Macher des ‹Echos der Zeit› haben einen hohen Anspruch an ihre Sendung und sich selbst» – den sie offensichtlich seit jeher einzulösen imstande sind.

Geld für Games: Kulturförderung für Computerspiele?

Wenn am 23. September die Stimmberechtigten des Kantons Zürich über ein «Film- und Medienförderungsgesetz» abstimmen, geht es dabei auch um die Frage, ob die Entwicklung von Computerspielen staatlich mitfinanziert werden soll, so wie das bisher beim Film als selbstverständlich gilt. Die Game-Branche unterstützt die Fördervorlage mehrheitlich, wie eine Umfrage der NZZ zeigt. Gerade in der Startphase fehlten oft die erforderlichen Mittel, um überhaupt loslegen zu können mit der Entwicklung, heisst es etwa. Um die Branche weiterzubringen, reiche das aber nicht, meint Moritz Zumbühl, der mit seiner Firma schon mehrere Spiele zum Welterfolg brachte. «Es braucht die Privaten und ihr Risikokapital, damit wir richtig wachsen können», so Zumbühl.

Interner Protest gegen Googles China-Geschäft

Um in Chinas Markt wieder Fuss zu fassen, ist Google bereit, seine eigenen Prinzipien über Bord zu werfen. Bereits hat der US-Technologiekonzern einen Prototypen einer Suchmaschine entwickelt, der die Zensuranforderungen der chinesischen Behörden berücksichtigt. Aus Protest gegen dieses Vorgehen haben mehrere Google-Mitarbeiter gekündigt und nehmen zu ihren Beweggründen zum Teil auch öffentlich Stellung. So etwa Jack Poulsen, vormals leitender Wissenschaftler bei Google. Das neue China-Geschäft verstosse gegen unternehmenseigene Regeln, die unter anderem besagten, dass keine Technologien entworfen oder eingesetzt werden dürfe, «deren Zweck gegen die allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts und der Menschenrechte verstösst». Bereits zuvor hatten sich 1000 Mitarbeitende in einem Protestbrief an die Konzernleitung gewandt und ihre Bedenken gegen eine Engagement in China geäussert.