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Von Montag bis Freitag vier aktuelle Lektüretipps aus schweizerischen und internationalen Publikationen zum Medienwandel. Ausgewählt und kommentiert von Nick Lüthiredaktion@medienwoche.ch Jetzt auch als Newsletter abonnieren.

Eine Wahl als Farce: Nathalie Wappler wird wohl SRF-Direktorin

Ihr Name kursierte als einer der ersten, als klar war, dass Ruedi Matter 2018 die Direktion von Schweizer Radio und Fernsehen SRF altershalber abgeben würde. Nun scheint Nathalie Wappler am Ziel zu sein und die Nachfolge Matters antreten zu können. Offiziell ist es noch nicht bestätigt, aber für das, was die Mitteldeutsche Zeitung vermeldet, gibt es nur eine Lesart. Nach Informationen der Zeitung aus Halle, wo Wappler derzeit die Programme des MDR leitet, sei die frühere SRF-Kulturchefin die einzige Kandidatin für den Chefposten von SRF. Damit wird die eigentliche Wahl zur Farce, weil der Regionalvorstand als eigentliches Wahlgremium nur den Einervorschlag des Nominationsausschusses absegnen kann.

Der «Club» und die schwierige Frauensuche

Nur ein Viertel der Gäste in der Diskussionssendung «Club» vom Schweizer Fernsehen SRF sind Frauen. Die Redaktion findet das nicht gut, kann aber nur beschränkt etwas dagegen tun. Und das hat auch mit den Frauen zu tun. «Frauen sagen uns weitaus öfter ab als Männer», schreibt die Redaktion. Aus drei Gründen: Die immer gleichen Expertinnen werden von allen Medien angefragt und mögen dann nicht noch zum x-ten Mal auftreten. Frauen zögern eher bei einer Zusage als Männer – trotz ausgewiesener Fachkompetenz. Und schliesslich verhindert nicht selten die Kinderbetreuung einen Auftritt. Dem «Club» bleibt unter diesen Voraussetzungen nicht viel anderes, als die schwächere Frauenvertretung als Abbild der Gesellschaft zu akzeptieren. Gleichzeitig lässt die Redaktion aber nicht locker bei der Frauensuche: Man zähle «die Arbeitsstunden längst nicht mehr, die wir in die Frauensuche investieren. Denn es ist eine gute und notwendige Investition.»

Für einen Lokaljournalismus, der den Mächtigen auf die Finger schaut

In der Stadt Schaffhausen hat sich Ende September eine Mehrheit der Stimmberechtigten dafür ausgesprochen, das Öffentlichkeitsprinzip unangetastet zu lassen. Damit bleibt es den Medien auch weiterhin möglich, ohne prohibitive Gebühren amtliche Dokumente einzusehen und daraus zu zitieren. Gegen die von Behörden und praktisch sämtlichen Parteien geforderte Einschränkung wehrte sich die direkt betroffene Zeitung «Schaffhauser AZ». Sie ergriff dazu das Referendum und konnte in der Abstimmung die Bevölkerung von ihrem Anliegen überzeugen. In einer Kolumne im Medienmagazin «Edito» wertet AZ-Co-Redaktionsleiter Marlon Rusch das Ergebnis als Vertrauensbeweis in die Medien: «60 Prozent der Stimmbevölkerung entschieden sich gegen das Establishment, gegen die etablierten politischen Parteien – und für die kritischen Medien. Wir finden: Das ist ein starkes Zeichen. Für einen starken Lokaljournalismus, der nah dran ist an den Menschen und ihrer Lebensrealität. Für einen Lokaljournalismus, der den Mächtigen auf die Finger schaut.»

Der Snapchat-Hype ist vorbei

Seit dem Börsengang vor eineinhalb Jahren geht es mit Snapchat abwärts: Der Instant-Messaging-Dienst verliert Nutzer und schreibt weiterhin rote Zahlen. Und allmählich verlassen auch Stars und Sternchen die Plattform, die einst als Aushängeschilder und Zugpferde wirkten. Ein Grund für die negative Entwicklung ist Konkurrent Facebook. Dessen Tochter Instagram kopiert munter Funktionen, die Snapchat einst gross gemacht hatten und überflügelt mit seiner Milliarde Nutzer Snapchat bereits um ein Vielfaches. So überrascht es nicht, dass Übernahmegerüchte die Runde machen. Amazon wurde als möglicher Käufer genannt, ebenso Google und Facebook.

Weitere Beiträge dieser Woche

«Ich habe manchmal das Gefühl, dass wir in der Schweiz zehn Jahre hinterherhinken»

Die Medienwissenschaftlerin Corinne Schweizer plädiert dafür, dass auch Youtube-Kanäle von einer künftigen Gesetzgebung über elektronische Medien erfasst werden. Mit Blick auf die heutige Nutzung wäre es nur konsequent, auf sämtliche Medienangebote die gleichen Regeln anzuwenden. Sonst überlasse man «es Facebook, Google und YouTube allein, über ihre Nutzungsbedingungen und ‹Gemeinschaftsregeln› Grenzen zu setzen und diese auch durchzusetzen. Das ist für mich, angesichts der heutigen Mediennutzung ein wenig bedenklich.» Schweizer verweist in dem Zusammenhang auch auf entsprechende Regulierungen im EU-Raum. Sie habe manchnmal das Gefühl, «dass wir in der Schweiz gut 10 Jahre hinterherhinken mit unserer Mediengesetzgebung.»

Die einzige Knastzeitung, die nicht zensiert wird

In der Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel geben die Gefangenen seit 50 Jahren den «Lichtblick» heraus. Die Zeitung versteht sich als Sprachrohr der Inhaftierten. Je länger jemand eine Strafe verbüsst, desto besser für die Mitarbeit beim Blatt: «Wir legen in der Redaktion Wert auf lange Strafen, weil die Einarbeitungsdauer auch sehr lange dauert. Es macht wenig Sinn, wenn jemand nur ein halbes Jahr hier ist», sagt ein «Lichtblick»-Mitarbeiter, der wegen Mordes einsitzt. Eine Zensur gibt es nicht. Die Anstaltsleitung bekommt die Zeitung erst auf den Tisch, wenn sie gedruckt ist. Sophia Münder berichtet im Medienmagazin ZAPP über das einzigartige Medienprojekt.

«Ich muss zugeben, dass ich den Teletext unterschätzt habe.»

Ein Dreissigjähriger macht sich auf Spurensuche. Wer nutzt eigentlich das Uralt-Medium Teletext, fragt sich Luca Fontana auf digitec.ch und stellt fest: Die bunten Pixel finden auch heute noch ihr treues Publikum. Zwar nicht mehr ausschliesslich am Fernsehen, sondern auch im Web und als App. Fontana sieht die Retro-Ästhetik des Teletext als Kontrast zur Online-Bilderflut: «Optisch fällt er so dermassen aus dem Rahmen, dass er eine nostalgische Antithese zu all den Hipster-Schickimicki-Filtern darstellt, denen wir heutzutage ausgesetzt sind.»

Der Postdirektor und die verbotene Pornografie

Vor einem Monat hat «Republik»-Redaktor Elia Blülle im «Spiegel»-Archiv ein Fundstück zu einer pikanten Episode der jüngeren Medien- und Technikgeschichte der Schweiz ausgegraben. Nun hat er die Hintergründe dazu aufgeschrieben. Es geht um den sogenannten Telekiosk 156, ein Angebot der schweizerischen Post. Über kostenpflichtige Telefonnummern konnte man ab 1991 Fahrpläne oder Horoskope abrufen. Alsbald entdeckten auch Anbieter von Telefonsex diese Dienstleistung. Und das sollte dem damaligen PTT-Direktor Felix Rosenberg zum Verhängnis werden. 1993 verurteilte ihn ein Gericht zu einer Geldstrafe von 20’000 Franken und zwei Monaten bedingter Haftstrafe wegen Beihilfe zur Pornografie. Zwei Jahre später bestätigte das Bundesgericht das Urteil in seinen Grundzügen.