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Bundesgericht

Es gäbe genügend Gründe, den Maulkorb-Artikel zu streichen

Veröffentlichen Journalisten in der Schweiz geheime amtliche Dokumente, sollen sie weiterhin bestraft werden können. Es sei denn, für die Geheimhaltung besteht kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse. Das will die Rechtskommission des Nationalrats. Der Vorschlag ist ein Rückschritt: Noch 2012 wollte die gleiche Rechtskommission den strittigen Artikel des Strafgesetzbuchs ersatzlos streichen.

Quellenschutz 100% garantiert? Was die Medienschaffenden ihren Informanten auch noch sagen müssen

Der gesetzlich garantierte Quellenschutz erlaubt es Medienschaffenden, ihren Kontakten Vertraulichkeit zuzusichern, selbst wenn diese über strafbare Handlungen berichten. Im Fall des Basler Hanfhändlers «Roland» lässt das Bundesgericht den Quellenschutz nicht gelten und verlangt von der BaZ-Journalistin, die ihn porträtierte, den Namen des Dealers preiszugeben. So weit hätte es nicht kommen müssen.

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Ein Pressespiegel, der keiner ist

Bis Ende November bot TopComments «relevante Hintergrundberichte zum Weltgeschehen» im Abonnement an. Die Textübernahme aus 25 internationalen Medien erfolgte jedoch in einer urheberrechtlichen Grauzone. Auf Druck der Verlage hat TopComments nun entschieden, den Betrieb in seiner bisherigen Form einzustellen. Im Frühling will man als «Wissenszirkel» weitermachen.

Tricksen mit «Waperlapapp»

Während drei Wochen hat das Schweizer Fernsehen einer Uralt-Technologie neues Leben eingehaucht: Das heute weitgehend unbekannte WAP-Protokoll ermöglichte die Gratis-Teilnahme am Zuschauer-Wettbewerb zur UEFA Euro 2012. Kritiker halten das für ein durchsichtiges Manöver, um die Teilnehmer zur kostenpflichtigen 0900er-Telefonnummer zu drängen. Auch Gerichte halten diese Praxis für zumindest zweifelhaft.