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Medien

Eine verpasste Chance

Mit Blick auf die Digitalisierung ist das vorgeschlagene Gesetz aber trotzdem viel zu zögerlich. Während vor einem Monat in der NZZ noch zu lesen war, dass neue journalistische Onlineprojekte gefördert werden sollen, ist nun aus Rücksichtnahme auf die Verleger nur von Angeboten die Rede, welche «im Wesentlichen mit Audio- und audiovisuellen Medienbeiträgen erbracht werden».

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Es gibt gute Gründe für Textbeiträge von ARD, ZDF oder SRG im Netz

In Deutschland sind die öffentlich-rechtlichen Sender dem langjährigen Druck der Zeitungsverleger dahingehend entgegengekommen, dass sie künftig auf längere Textbeiträge auf ihren Webseiten verzichten wollen. In der Schweiz existieren bereits gewisse Einschränkungen was die maximale Textlänge von Nachrichtentexten der SRG-Medien im Netz angeht. Dennoch möchten die hiesigen Verleger eine weitergehende Beschränkung der Online-Aktivitäten des öffentlichen Rundfunks nach deutschem Vorbild erreichen. Nun gibt es aber auch gute Gründe, warum eine solche Einschränkung wenig sinnvoll ist. Das Portal Netzpolitik.org hat acht davon aufgelistet. Ein wichtiger Punkt darunter ist die Barrierefreiheit: «Textinhalte lassen sich von Menschen mit Behinderung relativ einfach in ein wahrnehmbares Format umwandeln.» Das betrifft insbesondere jene mit einer Hörschwäche, die dank Transkripten auch das volle Angebot nutzen können.

Eckpfeiler einer künftigen Medienordnung

Nach langer Vorbereitungszeit hat der Bundesrat heute den Entwurf zu einem Gesetz über elektronische Medien vorgelegt, das dereinst das geltende Radio- und Fernsehgesetz ablösen soll. Rainer Stadler von der NZZ hat das Dokument gelesen und die wichtigsten Punkte herausgearbeitet. Es gibt zwei Hauptpfeiler, ein alter und ein neuer. So soll weiterhin die SRG den Löwenanteil der öffentlichen Mittel erhalten. Sechs Prozent der neuen Haushaltsabgabe sind für andere elektronische und digitale Medien vorgesehen. Das ist nur unwesentlich mehr als heute lokale Radio- und TV-Veranstalter erhalten. Die gewichtigste Neuerung betrifft die geplante Schaffung einer Medienkommission als Aufsichtsorgan über die öffentlichen Medien. Der Gesetzesentwurf geht nun in die Vernehmlassung. Bis am 15. Oktober können sich interessierte und betroffene Akteure artikulieren.