SRG ist gut beraten mit Kooperation
Die SRG hält Werbung in ihrem Online-Angebot für überlebensnotwendig. Die Verleger versuchen das zu verhindern, weil sie das Internet als ihr Geschäftsfeld betrachten. Damit wiederholt sich die Geschichte: Auch in der Frühphase von Radio und Fernsehen suchten die Zeitungshäuser das Angebot des öffentlichen Rundfunks zu beschränken – durchaus erfolgreich. In beiden Fällen führte der Druck der Verleger zu Kompromissen mit der SRG über Kooperationslösungen. Auf lange Sicht setzte sich aber immer die SRG durch.
Bereits die ersten Radioversuche in der Schweiz vor fast 90 Jahren beobachteten die meisten Zeitungsverleger argwöhnisch. Der Verlegerverband witterte Konkurrenz durch das neue Medium und begann noch vor der Gründung der Schweizerischen Rundspruchgesellschaft mit den Radiopionieren über die Nachrichtensendungen zu verhandeln.
Die Forderung der Verleger lautete 1926: «Die Nachrichten sollen nur als so genannte Drei-Zeilen-Nachrichten verbreitet werden und so abgefasst sein, dass sie die Neugier der Hörer eher reizen als befriedigen.» Ganz konnten die Verleger diese Maximalforderung nicht durchsetzen. Aber als die SRG 1931 als nationales Service-public-Unternehmen gegründet wurde, schränkte der Bundesrat die Nachrichtensendungen stark ein. Denn die mehrheitlich parteinahe Presse war damals eng mit der Politik verflochten. Gegen diese geballte Macht konnten sich die Radiopioniere nicht durchsetzen.
Der Bundesrat schrieb der SRG vor, die Nachrichtensendungen bei der Schweizerischen Depeschenagentur SDA zu beziehen. Eigene Nachrichtenredaktionen durfte das Schweizer Radio nicht unterhalten. Die SDA – mehrheitlich im Besitz der Verleger – redigierte die Nachrichtensendungen und liess sie sogar von eigenen Sprechern lesen.
Bis 1939 gab es zwei Nachrichtenbulletins pro Tag: Mittags um halb eins und abends um neun. Zwar wurde die Zahl der Nachrichtensendungen später erhöht, aber die SDA und damit die Verleger behielten die Kontrolle über die Radionachrichten. Nach dem Zweiten Weltkrieg begann der Bundesrat die Vorschriften zu lockern. Doch eigene Nachrichtenredaktionen erlaubte er den Radiostudios erst 1965.
Zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Schauplatz der Auseinandersetzungen zwischen Verlegern und SRG längst auf ein anderes Feld verlagert: die Fernsehwerbung. War es beim gebührenfinanzierten Radio zugunsten des Inserateumsatzes der Presse noch möglich, ein Werbeverbot durchzusetzen, schien dies nun beim wesentlich teureren Medium Fernsehen nicht mehr möglich, wenn die Fernsehgebühren nicht astronomisch hoch sein sollten.
So kam es zu einem der ungewöhnlichsten Abkommen der Schweizer Mediengeschichte: Von 1958 bis 1962 überwiesen die Verleger Jahr für Jahr zwei Millionen Franken an die SRG, die im Gegenzug auf Fernsehwerbung verzichtete. National- und Ständerat segneten den Deal ab. Den meisten Parlamentariern war diese Lösung lieber als das Fernsehen aus der Bundeskasse zu subventionieren. Zwar lief das Abkommen aus, als die Zahl von 180’000 Gebührenzahlenden erreicht war. Aber ohne Werbung blieb das Fernsehen trotzdem defizitär.
Als klar war, dass kein Weg an der Fernsehwerbung vorbeiführen würde, pochten die Verleger auf Mitsprache. Sie erreichten in langen Verhandlungen, dass sie an der AG für das Werbefernsehen, der heutigen Publisuisse, zur Hälfte beteiligt wurden. 1965 gingen die ersten Werbespots über die Sender – und ein Teil des Gewinns an den Verlegerverband.
In den 1980er Jahren waren die Verlage auch beim Teletext mit der SRG verbandelt. Der Verlegerverband hatte sich 1981 auf den Standpunkt gestellt, Teletext sei kein erweitertes Fernsehangebot, sondern eine elektronisch vermittelte Zeitung. Es sei demnach Sache der Verleger, die Texte zu liefern. Bevor jedoch die Politik entschied, ob Teletext nun als Fernsehen oder als Bildschirmzeitung zu betrachten sei, lenkte die SRG ein. Auf eine Kraftprobe liess sie es nicht ankommen. Stattdessen gründete sie 1983 gemeinsam mit dem Verlegerverband die Teletext AG, die beiden Partnern je zur Hälfte gehörte.
Solche Kooperationen waren aus Sicht der SRG damals ein bewährtes Modell, um potenzielle Kritiker in ein Projekt einzubinden. In den achtziger Jahren hatten sie Konjunktur: Auch die ersten Pläne für die sogenannte vierte Senderkette, aus der später SFzwei hervorging, sahen eine Beteiligung der Verleger vor. Ein letztes Überbleibsel davon sind noch heute die PresseTV-Sendungen bei SF.
Erst in den neunziger Jahren drehte der Wind. In der frisch liberalisierten Fernsehlandschaft wandten sich viele Verlage eigenen Fernsehprojekten zu und damit von den Allianzen mit der SRG ab. Zwar machten weder die ambitionierten sprachregionalen Projekte noch die kleinräumigen Lokalfernsehstationen das grosse Geld. Aber die Zeit der Allianzen zwischen Verlegern und SRG war vorbei. Denn die SRG hatte unter zunehmendem Konkurrenzdruck ihrerseits auch kein Interesse mehr an komplizierten Verflechtungen. Sie wollte ihren Handlungsspielraum bei ihren Tochtergesellschaften erhöhen.
Ab 1992 begann die SRG Schritt für Schritt die Mehrheit an der Publisuisse und der Teletext AG zu übernehmen. Zum Jahr 2000 waren beide 100prozentige Töchter der SRG. Die Chronologie der Ereignisse zeigt: Es waren stets die Verleger, die den Ton angaben – mal für Allianzen, mal dagegen. Erst im letzten Jahrzehnt begann die SRG, sich zu emanzipieren.