von Peter Wanner

Gegendarstellung zum Artikel «Harter Kampf mit Auflagenzahlen» vom 11. Oktober 2013

Meine Aussagen zum Trend der Auflagen der Basler Zeitung BaZ und bz Baselland- schaftliche Zeitung / bz Basel sind wie folgt zu Stande gekommen:

Gemäss Preisliste für Prospektbeilagen der Basler Zeitung, welche der Verlag der Basler Zeitung im März 2013 selber im Internet publizierte, betrug die verteilte Auflage der Normalausgabe der Basler Zeitung im Wirtschaftsgebiet 31 (Frühzustellung, ohne Kioske) am Montag und Dienstag 45’800 Exemplare. In dieser Auflage war gemäss Angaben der Basler Zeitung ein technischer Zuschuss enthalten, weshalb die Zahl der Abonnenten deutlich unter 45’800 liegen musste. Meine Aussagen bezogen sich zudem nur auf die Region Basel ohne das Fricktal. Im Fricktal vertreibt die AZ Mediengruppe nicht die bz Basellandschaftliche Zeitung, sondern die az Aargauer Zeitung. In der Normalausgabe der Basler Zeitung ist jedoch das Fricktal enthalten. Will man also die Auflagen der beiden Zeitungen Basler Zeitung und bz Basellandschaftliche Zeitung / bz Basel in der Region Basel miteinander vergleichen, müssen die Auflagenzahlen um die im Fricktal vertriebenen Exemplare bereinigt werden, was bei der Basler Zeitung rund 4‘000 Exemplare ausmacht. Dies hat mich in einem Interview am 11. April 2013 zur Aussage veranlasst, dass sich dem Vernehmen nach die abonnierte Auflage der Basler Zeitung in der Region Basel der 40’000er-Marke nähert. Bei meinen Aussagen zu den Auflagenzahlen der bz Basellandschaftliche Zeitung handelte es sich um einen Vergleich der Jahre 2011 und 2013. Die Zahlen wurden von mir korrekt wiedergegeben. Die Zahlen der WEMF für die Periode Juli 2012 bis Juni 2013, die einen Jahresdurchschnitt wiedergeben, waren mir im Zeitpunkt meiner Äusserungen im April 2013 selbstverständlich nicht bekannt; überdies hat die WEMF für diese Periode Juli 2012 bis Juni 2013 ihre Methode geändert und zählt Unterbrüche bei den Abos nicht mehr zur Auflage, so dass die Auflage sinkt.


Die Redaktion hält an ihrer Tatsachendarstellung fest.