Quellenschutz: Blochers Sieg und der Fall Mörgeli
Blocher muss seine Korrespondenz mit der «Weltwoche» nicht offenlegen. Das könnte auch im Fall Mörgeli wichtig sein.
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Blocher muss seine Korrespondenz mit der «Weltwoche» nicht offenlegen. Das könnte auch im Fall Mörgeli wichtig sein.
29 Seiten Text, doch Kopien und Fotos sind verboten: Die Einsichtnahme in die begründete Einstellungsverfügung im Fall Villiger unterlag restriktiven Bedingungen. Aber nicht nur das: Auch eine Diskussion unter den Journalisten wurde verboten. Wieso die Behörden so mit den Medien umgehen.
Das Verdikt des Zuger Kantonsgerichts ist klar: Der «Blick» hat das Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt. Wie wegweisend ist dieses Urteil? Ist jetzt klarer, wo die Grenze zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz verläuft? Was hat Vorrang? Ist es ein Maulkorb für die Medien, weil damit zukünftig Berichterstattungen unterlassen oder juristisch verhindert werden könnten? Weiterlesen …
Das Urteil gegen Ringier und sein Boulevardblatt «Blick» wegen der Verletzung der Intimsphäre einer früheren Zuger Politikerin setzt der Sensationsberichterstattung klare Grenzen. Doch das Verfahren zeigt auch: Wer auf rechtlichem Weg gegen übergriffige Medien vorgehen will, braucht einen langen Atem. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Weitere Gerichte werden sich wahrscheinlich mit dem Fall Weiterlesen …
Ringier wurde zur Zahlung einer Genugtuung von 20 000 Franken an die Zuger Ex-Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Gericht hat eine Klage der früheren Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin teilweise gutgeheissen. Ihre Intimsphäre sei durch einen «Blick»-Artikel verletzt worden. Medienrechtler Urs Saxer hält das Urteil für richtig – es habe die politische Relevanz gefehlt.
Der Blick verliert vor Gericht gegen die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin. Ihre Persönlichkeit sei durch die Berichterstattung schwer verletzt worden.
Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe im Baselbiet (AMKB) hat 2018 rund 300’000 Franken aufgewendet um Medienschaffende vors Gericht zu ziehen.