DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Was Axel Springers Google-Experiment zeigt – und was nicht

Axel Springer sammelt Munition für eine kartellrechtliche Auseinandersetzung mit Google. Dafür hatte der Verlags- dem Suchmaschinenkonzern die Gratisnutzung von Textschnipseln und Vorschaubildern bei vier seiner Portale mal kurz verweigert. Und, oh Wunder, der Traffic ging zurück. Da kann man nur hoffen, dass sich das Kartellamt die Zahlen genau anschaut. Denn sie sagen weniger etwas aus Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Europa unter Google: Leistungsschutzlos

Google zeigt Europa wer die Hosen anhat: Um das in der Urheberrechtsrichtlinie kodifizierte Leistungsschutzrecht zu umgehen, kündigte der Konzern an, in Frankreich keine Presse-Snippets mehr anzuzeigen.

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Ein schwarzer Tag für die Verlage

Der Europäische Gerichtshof hat den Presseverlagen mit seinem Urteil zum Leistungsschutzrecht einen Schlag versetzt. Zu verantworten hat das die Bundesregierung. Denn die war schlecht vorbereitet.

Leistungsschutzrecht wegen Formfehler nicht anwendbar

Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen.

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