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Medienfreiheit

Aus Geheimbericht zitiert: Freispruch für Journalisten

Arthur Rutishauser, der heute als Chefredaktor der «Sonntagszeitung» tätig ist, durfte 2012 aus dem geheimen Berichtsentwurf der Parlamentarischen Untersuchungskommission zitieren. Das Gericht bejaht ein überwiegendes öffentlichen Interesse.

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Die Pressefreiheit ist eine Voraussetzung für die freie Meinungsbildung und damit für eine funktionierende Demokratie. Nicht überall gibt es sie. Swissinfo.ch hat mit drei Journalisten aus Kolumbien, Jemen und Aserbaidschan gesprochen, die in die Schweiz gekommen sind, weil sie in ihrer Heimat verfolgt wurden.