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Studie: «Medien der Zukunft 2020» und die Auswirkungen auf das Marketing

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Von oben sieht die Welt anders aus

Der US-Fotograf Johnny Miller überfliegt mit Drohnen Regionen, wo arm und reich direkt aufeinanderprallen, wo Wellblechhütten und Villen Seite an Seite stehen, sei das in Nairobi, Mexiko oder Detroit. Diese Flüge entlang der sozialen Grenzen ergeben sehr reizvolle Bilder, wie dieses Video zeigt. «Drohnenfotos sind sehr hübsch, aber sie verfügen auch über die Eigenschaft, sich die Dinge von Grund auf neu vorzustellen», kommentiert Miller seine Arbeit. Das sei nicht nur Journalismus, «sondern ich gebe den Leuten Anhaltspunkte dafür, sich eine eigene Meinung zu bilden. Und darüber nachzudenken, in welcher Welt wir eigentlich leben wollen.»

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Google-Angriff auf Facebook endgültig gescheitert

Es war schon seit ein paar Jahren absehbar, dass daraus nichts wird. Die Plattform Google Plus war 2011 als Konkurrenz zu Facebook angetreten, schaffte es aber nie, auch nur annähernd in die Sphären des blauen Riesen vorzudringen. Jetzt hat Google angekündigt, per Ende August 2019 den Stecker zu ziehen. Als Grund für den Einstellungsentscheid nennt der Datenkonzern ein Sicherheitsleck. Mit dem Aus von Google Plus endet ein weiterer Versuch von Google erfolglos, im Bereich der Sozialen Netzwerke Fuss zu fassen. Das Ende bedeutet aber nicht das komplette Verschwinden. Google Plus soll ein Nachleben erhalten im Bereich der internen Kommunikation. «Mit vermutlich etwas veränderten oder neuen Funktionen wird es sich dann nicht mehr mit Facebook messen müssen, sondern eher mit Tools wie Slack oder Microsoft Teams», schreibt Bastian Benrath in einem Kommentar auf faz.net.

«Ein einzigartiger Fall von Täter-Opfer-Umkehr»

Eine ehemalige grüne Politikerin wurde von einem Gericht in Wien wegen übler Nachrede verurteilt. Sie hatte auf Facebook und Twitter mehrere krasse sexistische Drohbotschaften veröffentlicht und den Absender der Hassnachrichten namentlich genannt. Dieser klagte erfolgreich gegen die Frau. Der Richter befand, es sei der Beklagten nicht gelungen zu beweisen, dass sämtliche Botschaften tatsächlich von dem als Autor genannten Mann stammten. Sie hätte vor einer Veröffentlichung dessen Stellungnahme einholen müssen. Die Verteidigerin der Frau sprach vor Gericht von einem «einzigartigen Fall von Täter-Opfer-Umkehr». Die zu einer Geldstrafe und einer Entschädigungszahlung in der Höhen von 7000 Euro Verurteilte hat Berufung angekündigt. Darum ist das Urteil nicht rechtskräftig. In einem Kommentar im «Standard» vom Juni zum Fall schrieb Michael Völker, dass unabhängig vom Prozessausgang die Frau die Angegriffene gewesen sei «und sich gewehrt hat. Sie sollte Vorbild für andere Frauen (oder auch Männer) in ähnlichen Situationen sein, sich Beleidigungen, Herabwürdigungen und Belästigungen nicht gefallen zu lassen. Und sie sollten sich dabei der Solidarität der Gesellschaft sicher sein können – was derzeit kaum der Fall ist.»