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Studie: «Medien der Zukunft 2020» und die Auswirkungen auf das Marketing

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Bildblog dank Leserfinanzierung werbefrei

Das führende Medienblog Deutschlands verzichtet fortan auf Werbeanzeigen. Bildblog hat sich zu dem Schritt entschieden, weil inzwischen monatlich mehr als 4200 Euro an Nutzerbeiträgen reinkommen. Das Bildblog verwendet als Bezahllösung die Plattform Steady, die auch eine Paywall bietet, wie sie etwa das Medienblog Übermedien für seine Artikel einsetzt.

Trau, schau, wem – Version dpa

Eigentlich ist die Verifikation von Text- und Bildmaterial gar nicht so schwer – und doch leisten sich selbst Redaktionen, die gemeinhin als seriös gelten, grobe Schnitzer und publizieren Halbgares und Halbwahres. Die deutsche Nachrichtenagentur dpa erklärt ihre fünf Grundregeln für die Überprüfung von zweifelhaften Inhalten. Was die Verifikation eigentlich erleichtern sollte: es sind oft Standardsituationen, die als Einfallstor für Falschmeldungen dienen. Etwa dann, wenn ein angekündigtes Ereignis unmittelbar bevorsteht. In solche Momenten kann man fast mit Sicherheit davon ausgehen, dass es irgendwelche Scherzbolde oder kommerziell motivierte Trittbrettfahrer gibt, die das Eintreffen als Erste vermelden – aber natürlich bewusst falsch.

Mit Halbwahrheiten gegen Fake News

Gut gemeint ist leider noch nicht gut gemacht. Das gilt auch für ein Video des Verlegerverbands VSM, in dem er erklären will, warum sich in Schweizer Zeitungen keine Fake News finden. Der Lehrfilm beschreibt den Soll- und nicht den Ist-Zustand, wenn behauptet wird: «Es gilt das Vieraugen-Pronzip: Jeder Journalist und jede Journalistin gibt Beiträge zum Gegen-Check an Kollegen. Erst danach werden sie veröffentlicht.» Aufgefallen ist das Markus Knöpfli vom Fachmagazin «Horizont». Er schreibt: «Wenn der VSM glaubwürdig bleiben will, dann sollte er streng bei der Wahrheit bleiben.»

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Öffentlichkeitsprinzip: Hartnäckigkeit lohnt sich (nur bedingt)

Der Informationsspezialist Christian Gutknecht wollte wissen, wieviel Geld Schweizer Hochschulbibliotheken für die Abonnements wissenschaftlicher Journals ausgeben. Ein paar wenige Grossverlage halten hier das weltweite Monopol. Sie verlangen teils exorbitante Beträge, welche die Universitäten bezahlen müssen, um Zugang zu den für die Forschung wichtigen Beiträgen zu erhalten. Über die genauen Kosten schweigen sich die Bibliotheken aber aus, weil das mit den Verlagen vertraglich so vereinbart sei. Gutknecht hat nun gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip versucht, sich Zugang zu den Zahlen zu verschaffen. Nach vier Jahren und 15’000 Franken an Gerichtskosten und Gebühren, die er selbst berappte, hat eine Mehrheit der Bibliotheken ihre Verträge mit den Wissenschaftsverlagen offengelegt. Dennoch zieht Gutknecht ein ernüchterndes Fazit in Bezug auf das Öffentlichkeitsprinzip: «Es überwiegt auch die bittere Erkenntnis, dass man als Bürger ökonomisch immer verliert, wenn man gegen die Verwaltung den juristischen Weg einschlägt. Denn der Aufwand, der durch Fehlentscheide von gut bezahlten Juristinnen oder Führungspersonen in der Verwaltung verursacht wird, geht immer auf Staatskasse und letztlich wieder auf die Kosten der Steuerzahlenden.»