Bundesgericht: Journalisten zu Unrecht an die Kandare genommen
Mit Erfolg haben sich die beiden Medienhäuser NZZ und Tamedia vor Bundesgericht gegen unzulässige Auflagen am öffentlichen Strafprozess gegen den Kristallnacht-Twitterer gewehrt.
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Mit Erfolg haben sich die beiden Medienhäuser NZZ und Tamedia vor Bundesgericht gegen unzulässige Auflagen am öffentlichen Strafprozess gegen den Kristallnacht-Twitterer gewehrt.
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Schweizer Provider verpflichten sich per Verhaltenskodex zur Einhaltung der Netzneutralität. Das wird zumindest suggeriert. Dahinter steckt klassisches Greenwashing.
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