Bundesgericht: Journalisten zu Unrecht an die Kandare genommen
Mit Erfolg haben sich die beiden Medienhäuser NZZ und Tamedia vor Bundesgericht gegen unzulässige Auflagen am öffentlichen Strafprozess gegen den Kristallnacht-Twitterer gewehrt.
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Mit Erfolg haben sich die beiden Medienhäuser NZZ und Tamedia vor Bundesgericht gegen unzulässige Auflagen am öffentlichen Strafprozess gegen den Kristallnacht-Twitterer gewehrt.
Wer sensible Recherchen im Internet anstellt, muss damit rechnen, überwacht zu werden. Für Journalisten empfiehlt es sich daher, sich mit der Möglichkeit zum anonymen und sicheren Surfen zu beschäftigen. MEDIENWOCHE erklärt in einfachen Schritten das Tor-Netzwerk.
Vier Personen teilen sich eine Vollzeitstelle für die Redaktion des Literaturclubs. Wer dort was und in welchem Umfang tut, soll nach Ansicht des Schweizer Fernsehens nicht öffentlich werden. Tatsächlich kann die Redaktion ersatzlos gestrichen werden, denn sie produziert konkret nichts, sie ist verantwortlich für den Konflikt um ein Falschzitat, im schlechtesten Fall hält sie die Weiterlesen …
Vor einem halben Jahr verabschiedete sich Roger Schawinski mit seinen Sendern Radio 1 und dem neu erworbenen 105 von Digitalradio. DAB sei eine teure Technologie ohne Publikum. Stattdessen will der Medienunternehmer auf Internetradio setzen. Wie die MEDIENWOCHE weiss, plant Schawinski eine Rückkehr auf Digitalradio. Schon ab diesem Sommer könnten Radio 1 und 105 in Zürich Weiterlesen …
Vor wenigen Tagen wurde der «Innovation Report» der New York Times publik. Beobachter feiern das Papier bereits als «eines der Schlüsseldokumente unseres Medienzeitalters». Was können Verlage in Deutschland und der Schweiz daraus lernen?
Die Anzahl der verarbeitbaren Dateiformate in Photoshop liegt aktuell bei mehreren Dutzend. Gebraucht werden indessen nur wenige – Tiff, JPEG, Raw, PSD und PDF. Einen Überblick zum Thema Formate liefert dieser Beitrag.
Der im Obligationenrecht neu geplante «Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz» verunmöglicht es praktisch, dass sich Informanten straffrei an die Medien wenden können. Whistleblower-Expertin Zora Ledergerber warnt vor den Folgen der Neuerung, die Journalisten dagegen verhalten sich dazu erstaunlich passiv. Aus Nichtwissen oder aus Gleichgültigkeit?
Der sogenannte Halbgeviertstrich wird multifunktional eingesetzt: als Gedankenstrich, Aufzählungsstrich, Streckenstrich, Bis-Strich, als Ersatzzeichen bei Währungen (für Rp. oder Cent), als Strich für «gegen» oder als Minuswert vor Ziffern und bei Subtraktionen. Ob mit oder ohne Abstand – der Halbgeviertstrich hilft, sich kurz zu halten und die Leserlichkeit zu erhöhen.