von Ralf Turtschi

Eine gewisse Willkür

Bei Strassenbeschriftungen, kommunalen Orientierungssystemen oder öffentlichen Verkehrsmitteln sind Schreibweisen nicht einfach – und schon gar nicht logisch. Über amtliche Bindestriche, durchgekuppelte Adelstitel und abkürzende Sparschreibweisen.


Namensgebung und Rechtschreibung
Das Recht, Namen so zu schreiben, wie man will, kollidiert manchmal mit der Rechtschreibung. Wenn die Firmen-
oder Hausschreibweise oder eine überlieferte Schreibweise «St. Petersinsel» lautet, es aber laut gängiger Rechtschreibung «St.-Peter-Insel» heissen würde, ist sprachliche Orientierungslosigkeit die Folge. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb man «Hans-Kaiser-Weg» durchkuppelt und St. Jakobsweg zusammenschreibt oder gutnachbarschaftlich «St. Jakobshalle» und «St. Jakob-Park» geschrieben wird. Einmal eingebürgerte Schreibweisen haben Vorrang, auch wenn sie nach «Duden» oder «Heuer» falsch oder unüblich sind. Die Folge ist eine gewisse Willkür.

Himmelsrichtungen
Himmelsrichtungen werden nach «Heuer» ohne Bindestrich geschrieben, der Bindestrich wird aber ebenfalls ­toleriert (nach «Duden».)

Ohne Titel 5

Ich empfehle die einheitliche Schreibweise ohne Bindestrich, da bei solchen Zusammensetzungen auf einen Eigennamen (z. B. Glarus) eine enge Apposition (z. B. Süd) folgt.

Ohne Titel 6

Räumliche Präzisierungen
Zusätzliche Bezeichnungen bei Ortsangaben können einen eigenständigen Namen bedeuten. Oft sind solche Fügungen mit Bindestrich amtlich festgelegt.

Ohne Titel 7

Grammatisch liegt jedoch kein Zusammenhang vor, deshalb ist in der Schweiz im Allgemeinen die Schreibweise ohne Bindestrich vorzuziehen.

Ohne Titel 8

Bei der nachgestellten Ortsbezeichnung ist der Bindestrich grammatisch sogar falsch.

Ohne Titel 9

Ortsnamen
Der Bund führt ein Ortschaftenverzeichnis, in dem man sich im Zweifel schlau machen kann. Bei zusammengesetzten Gemeindenamen handelt es sich um Zusammenschlüsse im Sinn des gemeinsamen (politischen oder ökonomischen) Betriebs.

Ohne Titel 10

Ein Schrägstrich wir zur Verdeutlichung der Zweisprachigkeit eingesetzt. Er steht hier für «beziehungsweise». In wenigen Fällen bezeichnet er auch politische Zusammenschlüsse, wo der Schrägstrich für eine Paarformel (wie Obama/Bush) steht.

Ohne Titel 11

Um Ortsnamen zu präzisieren, wird die voll ausgeschriebene Variante empfohlen. Ausnahmsweise gelten auch Abkürzungen.

Ohne Titel 12

Es ist zur Präzisierung möglich, bei Ortsnamen den Kantons­kürzel beizufügen.

Ohne Titel 13

Strassen- und Flurnamen
Namen geografischer Herkunft in Strassenschildern, die die Ableitung -er enthalten, werden zusammengeschrieben und nie abgekürzt. Die veraltete Abkürzung von «-Str.» für «-strasse» ist zu vermeiden. Der erste Buchstabe eines Strassennamens wird immer grossgeschrieben.

Ohne Titel 14

Mehrteilige Namen, die nicht eine Ableitung auf -er enthalten, schreibt man mit Bindestrichen, sofern keine Hausregeln angewendet werden.

Ohne Titel 15

Die Schreibweise Ae, Oe und Ue ist weit verbreitet, aber veraltet. Stattdessen sollen Ä, Ö und Ü gesetzt werden. Falls die alten ­Namen verwendet werden, wird davon abgeraten, zusätzlich die modernere Schreibweise einzuführen.

Ohne Titel 16

Sprachliche Mischformen von Deutsch und Schweizerdeutsch sind zu vermeiden.

Ohne Titel 17

Eigennamen inklusive Adelstitel oder akademischen Grads in Strassennamen werden durchgekuppelt.

Ohne Titel 18

Hausnummern
Wenn mehrere Hausnummern von voneinander entfernten Liegenschaften vorn an der Strasse angekündigt werden, ist Klarheit wichtig. Das Plus- und das Et-Zeichen sind falsch, und ein Schrägstrich könnte als Bruchstrich gedeutet werden.

Ohne Titel 19

Kommas oder die elegant wirkenden senkrechten Striche deuten auf eine klare Auflistung.

Ohne Titel 20

Der Bis-Strich kann missverstanden werden, weil dann gerade und ungerade Nummern vermutet werden können.

Ohne Titel 21

Angefügte Buchstaben werden ohne Abstand direkt an die Zahl gesetzt.

Ohne Titel 22

Missverständlich sind abkürzende Sparschreibweisen. Stattdessen sind alle Hausnummern, durch Komma oder senkrechten Strich getrennt, auszuweisen.

Ohne Titel 23

«Zeichen setzen!»: Buch und App

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Ralf Turtschi, «Zeichen setzen!», 248 Seiten, Eigenverlag, nicht im Buchhandel erhältlich, zwei Ausgaben, für die Schweiz und für Deutsch- land/Österreich. Bestellungen: www.zeichen-setzen.ch, Fr. 48.– / € 41,12. Gratis-App für iPhone und Android im App Store und in Google Play: «Zeichen setzen». iPad-Version in der App «Publisher-Kiosk».