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Leistungsschutzrecht

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für «nicht anwendbar»

Deutsche Verlage haben im Streit mit Google um das Leistungsschutzrecht eine Niederlage erlitten. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge sei das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht rechtlich «nicht anwendbar». Die damalige Bundesregierung habe versäumt, das Gesetz der EU-Kommission vorzulegen und notifizieren zu lassen.

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Google kann auch ohne Zeitung

Die äusserst umstrittene EU-Urheberrechtsreform hat uns nicht nur das Risiko für die Einführung von Upload-Filtern gebracht, sondern auch das Leistungsschutzrecht (LSR) für ganz Europa – obwohl ähnliche Vorschriften in Deutschland und Spanien effektlos sind, jedenfalls den Verlagen keinen Umsatz gebracht haben.

Suchergebnisse bei Google: Journalistische Inhalte spielen nur eine kleine Nebenrolle

Interessante Zahlen zur Wichtigkeit von journalistischen Inhalten in der Google-Suche: Wie eine Analyse des SEO-Tool-Anbieters Sistrix zeigt, spielen solche Inhalte in den Suchergebnissen insgesamt nur eine kleine Rolle. So stammen nur 7,9% der ausgewerteten 2,6 Milliarden Ergebnisse aus der deutschen Google-Suche von journalistischen Angeboten. Gerade im Hinblick auf das EU-Leistungsschutzrecht eine interessante Einordnung.

Ständerat lässt Leistungsschutzrecht fallen

Anders als in der EU soll in der Schweiz vorerst kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden. Das hat die zuständige Ständeratskommission beschlossen. Zusätzliche Bestimmungen könnten kontraproduktiv sein, so die Begründung.

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Journalistinnen und Journalisten wollen ihr Urheberrecht. Nicht ein Leistungsschutzrecht.

Seit Jahren fordern der Journalistenverband «Impressum» und die Mediengewerkschaft Syndicom eine Anpassung des Urheberrechts ans digitale Zeitalter. Aktuell hat Ständerätin Géraldine Savary (Waadt, SP) dazu einen Vorstoss eingereicht. Gleichzeitig unterstützt Savary auch das Anliegen der Verleger, ein sogenanntes Leistungsschutzrecht einzuführen. Worin sich die Forderungen von Medienschaffenden und Verlegern unterscheiden, erklären Urs Thalmann («Impressum») und Stephanie Weiterlesen …