Der «Blick» auf den Spuren der «Schweizermacher»
Mit einem sogenannten Integrationsvertrag möchte der «Blick» angeblich Flüchtlingen bei der Integration in der Schweiz helfen. Hierfür wird ein Katalog mit Rechten, Pflichten und Normen präsentiert, die nach Meinung des «Blick» in der Schweiz gelten würden. Die Forderung lautet: «Jeder Flüchtling soll diesen Vertrag unterschreiben. Als Bekenntnis zu den Werten dieses Landes.»
Den «Integrationsvertrag» hat der «Blick» letzte Woche lanciert, um auf das Versagen in der Politik hinzuweisen und sich «konstruktiv der Flüchtlingsproblematik anzunehmen», wie der Chefredaktor Christian Dorer schreibt. Auf die Widersprüche im Katalog ist bereits mehrfach hingewiesen worden. Die Aktion zeigt darüber hinaus ein sonderbares Staatsverständnis der Boulevardzeitung.
Es ist bereits grenzwertig, wenn eine Zeitung einem Teil der Bevölkerung verbindlich vorschreiben will, was seine «Rechte, Pflichten und Normen» zu sein haben. Das kann nicht die Aufgabe einer Zeitung sein, unabhängig davon, dass eine – wie auch immer geartete – Sittenpolizei in einer freiheitlichen Gesellschaft ohnehin nichts verloren hat.
Noch fragwürdiger ist, dass diese «Rechte, Pflichten und Normen» offenbar nicht für alle, sondern nur für die neu Zugezogenen gelten sollen. Dabei sprechen längst nicht alle Schweizerinnen und Schweizer fehlerfrei eine Landessprache, sind mit der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau einverstanden, oder sind in der Lage, «Konflikte ohne Streit» zu lösen. Von ihnen wird nichts eingefordert. Die Erwartungshaltung gegenüber Flüchtlingen, wonach sie in Demut und Dankbarkeit ein vom «Blick» bestimmtes Leben zu führen haben, ist gönnerhaft und im Grunde genommen sehr unschweizerisch, gibt man sich hierzulande doch gerne obrigkeitskritisch und freiheitsliebend.
Vereinbarungen zur Regelung des gemeinsamen Zusammenlebens sollten also, wenn überhaupt, für alle Einwohner der Schweiz gleichermassen gelten und nicht nur für die zugezogenen Schutzsuchenden. Ein «Integrationsvertrag», der an den Film die Schweizermacher anno 1978 erinnert, stellt keinen konstruktiven Beitrag zur Debatte dar. Vielmehr sollten unsere Werte von der hiesigen Bevölkerung so vorgelebt werden, dass sich die neuen Einwohner daran ein Beispiel nehmen können. Integration braucht keine vertragliche, sondern eine gelebte Grundlage.
Wenn das Anliegen wirklich ein einträchtiges Zusammenleben zum Ziel hat, dann sollte die schweizerische Bevölkerung als Ganzes in den Blick genommen werden, worunter auch die frisch zugezogenen Schutzsuchenden zählen. Weshalb dies hier nicht der Fall ist, lässt sich leider nur damit erklären, dass Kampagnenjournalismus auf Kosten der Schwächsten betrieben wird.