von Nick Lüthi

Gemeinsam Journalismus entsorgt

Der eine droht, der andere kuscht: Wie die Chefredaktoren von NZZ und Tages-Anzeiger kritischen Medienjournalismus verhinderten. Die genauen Gründe für das Nicht-Erscheinen eines Porträts des NZZ-Chefredaktors im Tages-Anzeiger bleiben im Dunklen. Das Verhalten von Arthur Rutishauser und Eric Gujer nützt vor allem ihnen selbst.

So viel steht fest: Ein Porträt des NZZ-Chefredaktors Eric Gujer, das im Tages-Anzeiger anlässlich der NZZ-Generalversammlung hätte erscheinen sollen, wurde nie publiziert und wird auch nie erscheinen. Im Internet kursiert eine unfertige Version des Artikels. Gemäss dem Branchendienst persoenlich.com, soll NZZ-Chefredaktor Gujer mit rechtlichen Schritten für den Fall einer Veröffentlichung gedroht haben, worauf sich Tages-Anzeiger-Chefredaktor Arthur Rutishauser entschieden hat, den Text nicht zu bringen.

Eric Gujer will sich auf Anfrage zur Sache nicht äussern und verweist an den Tages-Anzeiger. Dessen Chefredaktor Arthur Rutishauser wiederum betont gegenüber der MEDIENWOCHE die Normalität einer Nicht-Publikation: «So was kommt auf jeder Redaktion immer mal wieder vor.» Als übervorsichtig will er seinen Entscheid nicht verstanden wissen. Es gebe genügend Beispiele, die zeigten, dass der Tages-Anzeiger nicht vor rechtlichen Auseinandersetzungen zurückschrecke. In der Tat: Wirtschaftsjournalist Rutishauser, der seit einem Jahr als Chefredaktor von Tages-Anzeiger und Sonntagszeitung amtet, war wegen seiner Recherchen in einige Rechtshändel verstrickt. Konfliktscheu ist er also keineswegs. Umso mehr erstaunt es, dass er bei einem vergleichsweise harmlosen Text den Übungsabbruch befahl. Autor Thomas Widmer, der den NZZ-Chef porträtieren wollte, äussert sich nicht öffentlich zu den Vorgängen.

Im Zentrum des Porträts steht ein Besuch in Gujers Büro. Dort entspann sich zwischen Widmer und Gujer ein lockeres Gespräch, «wenn man von der Passage absieht, in der es um seine Frau geht», wie man im Textentwurf lesen kann. Gujers Gattin arbeitet im NZZ-Feuilleton. Im Porträt stehen tatsächlich auch Aussagen über sie. Nichts besonders Schmeichelhaftes, aber auch nichts wirklich Böses. Der Aspekt des Ehepaars im gleichen Betrieb steht aber weder im Zentrum des Porträts, noch wirkt er unnötig zugespitzt; es geht um Menschliches, Allzumenschliches aus der Arbeitswelt.

Mehrere Medienrechtlerinnen und Fachjuristen, die den Textentwurf kennen, sehen prima vista keine rechtlichen Probleme, die sich nicht vor einer Publikation lösen liessen. Am heikelsten halten die Experten die Abstützung auf Kolportagen aus Drittpublikationen. Hier müsste sich der Autor auf Primärquellen berufen können. Dass Gujers Frau nicht direkt mit den Vorwürfen konfrontiert wurde, hält ein Jurist gar für unerheblich und verweist auf den Pressekodex, der eine Anhörung nur bei «schweren Vorwürfen» verlangt. Eine Persönlichkeitsverletzung Gujers, etwa mit der Bezeichnung als «Machtmensch», könne dagegen kaum vorliegen. Denn das setze voraus, dass die Ehre, Privatsphäre oder Integrität verletzt würde. Zwar sei auch die berufliche Ehre geschützt, aber ein Chefredaktor erscheine noch nicht als unqualifiziert, wenn er als autoritäre Führungsfigur dargestellt werde, so eine Fachmeinung.

Letztlich bleibt es aber müssig, über mögliche Folgen eines unfertigen Textes und einer nich näher bekannten Drohung zu mutmassen. Was genau Gujer an dem Textentwurf moniert hat, der ihm zur Autorisierung vorgelegt wurde, liegt im Dunkeln. Klar ist nur, dass in vergleichbaren Situationen die Parteien in der Regel eine Lösung suchen, mit der beide Seiten leben könnten. Bevor es aber im vorliegenden Fall zum Feilschen um Formulierungen zwischen Werd- und Falkenstrasse kam, lag auch schon der endgültige Entscheid von Tages-Anzeiger-Chefredaktor Arthur Rutishauser vor: Wird nicht veröffentlicht, teilte er den zuständigen Redaktoren aus seinen Ferien mit.

Mit dem öffentlichen Bekanntwerden des Entscheids wuchs das Interesse am Porträt und alsbald kursierte der Text im Internet. Ausserdem zeigten sich WOZ und Weltwoche interessiert, den Artikel doch noch zu publizieren. Rechtlich sei das nicht möglich, teilt Arthur Rutishauer mit: «Die Publikation in einem anderen Medien ist kein Thema, die Rechte liegen beim Tages-Anzeiger.» Nun handelt es sich beim Verzicht auf eine Publikation tatsächlich um einen alltäglichen Vorgang. Für manche Autorinnen mag das Ärger und Enttäuschung mit sich bringen, andere nehmen es gelassener. Entscheidend bleibt in jedem Fall eine glaubwürdige und nachvollziehbare Begründung, nicht zuletzt im Hinblick auf künftige, vergleichbare Situationen. Im Fall des Gujer-Porträts fehlt eine solche. Arthur Rutishauser äussert sich nicht substanziell zu seinem Entscheid. Es wäre indes höchst ärgerlich und erwiese dem Journalismus einen Bärendienst, wenn sich Chefredaktoren gegenseitig schonten, nach dem Motto: Keine Krähe hackt der anderen eine Auge aus. Bis zum Beweis des Gegenteils mit der Veröffentlichung kritischer Chefredaktoren-Porträts in Tages-Anzeiger oder NZZ, darf man diese Erklärung für plausibel halten.