DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Journalisten müssen sich nicht alles gefallen lassen

Ein Reporter verklagt mit Erfolg einen Blogger, der ihn «Nachrichtenfälscher» und «Fake-News-Produzent» genannt hatte. Laut Gericht darf er das nicht behaupten, weil damit dem Journalisten ein Vorsatz unterstellt wird, der sich nicht belegen lasse. Konkret ging es um die Berichterstattung von stern.de über ein twitterndens Mädchen aus Syrien. Der Blogger hielt das für eine «offensichtliche Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Öffentlichkeitsprinzip: «Es gibt noch viel zu tun»

Hanspeter Thür trat Ende November als Datenschützer zurück. Er war auch dafür zuständig, dass Journalisten, Organisationen und interessierte Bürger Auskunft über die Verwaltung einfordern konnten. Heute herrsche mehr Transparenz in den Amtsstuben, doch es bleibe noch viel zu tun, sagt er.

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CS verklagt Inside in 500’000-Franken-Fall

Die Credit Suisse fordert vom Handelsgericht, dass dieses die eingeklagten Artikel auf Inside Paradeplatz unter „Unlauterem Wettbewerbsgesetz / Persönlichkeitsschutz“ verurteile. Die drei Texte hätten die CS „in ihrer wirtschaftlichen Stellung und in ihren Geschäftsverhältnissen in unlauterer Weise herabgesetzt“, zudem seien „ihre Persönlichkeitsrechte widerrechtlich verletzt“ worden.

SWR stellt Strafanzeige gegen Facebook-Hetzer

Nachdem ein Zuschauer einen Beitrag zur Flüchtlingssituation an der serbisch-ungarischen Grenze unter anderem mit den Worten „Dreckiges Viehzeug“ kommentierte, hat der SWR Strafanzeige gestellt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

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Presserat warnt vor Geheimjustiz

Die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist ein wesentliches Element einer demokratisch kontrollierten Justiz. Doch abgekürzte Verfahren und die Masse an Strafbefehlen unterlaufen dieses Prinzip. Der Presserat sieht das Recht der Öffentlichkeit auf Information in Gefahr.

Beim Strassburger Entscheid geht es um mehr als nur die versteckte Kamera

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 24. Februar 2015 vier Medienschaffenden recht gegeben: Die Kassensturz-Journalisten durften eine versteckte Kamera einsetzen, um die irreführenden Beratungspraktiken in der Versicherungsbranche aufzudecken. Die Bussen, welche die Schweizer Justiz ausgesprochen hatte, sind EMRK-widrig. Damit erwacht die versteckte Kamera als Recherchemethode aus der Schockstarre, in die sie ein weltfremdes Urteil Weiterlesen …