DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

«Closer» war zu nah dran

Oben-ohne-Bilder von Herzogin Kate von 2012 kosten das People-Magazin «Closer» viel Geld. Ein Gericht in Frankreich hat die Chefredaktorin, den früheren Verlagschef und die beiden Paparazzi zu Geldstrafen von 45’000, respektive 10’000 Euro, verurteilt. Ausserdem muss das Magazin 100’000 Euro Schadenersatz zahlen. Kate Middleton und ihr Ehemann Prinz William hatten 1,5 Millionen gefordert als Zeichen Weiterlesen …

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«Werbung für Sex ist grundsätzlich nicht verboten»

Martin Steiger ist auf Recht im digitalen Raum spezialisiert. Der Jurist über Möglichkeiten und Grenzen der Gemeinde Ittenthal, sich gegen eine Verwendung der Domain ittenthal.ch für Sexangebote zu wehren, und weshalb er nicht glaubt, dass die Website dem «Brand» der Gemeinde schadet.

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