DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

«Closer» war zu nah dran

Oben-ohne-Bilder von Herzogin Kate von 2012 kosten das People-Magazin «Closer» viel Geld. Ein Gericht in Frankreich hat die Chefredaktorin, den früheren Verlagschef und die beiden Paparazzi zu Geldstrafen von 45’000, respektive 10’000 Euro, verurteilt. Ausserdem muss das Magazin 100’000 Euro Schadenersatz zahlen. Kate Middleton und ihr Ehemann Prinz William hatten 1,5 Millionen gefordert als Zeichen Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

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Ehrverletzende Posts «liken» ist strafrechtliches Weiterverbreiten und üble Nachrede

Die Zahl der Ehrverletzungsdelikte hat seit dem Aufkommen von Social Media Plattformen drastisch zugenommen. Immer wieder gehen Posts, Videos oder andere Beiträge auf Social Media weiter als das, was das Recht erlaubt. Ein aktuelles Urteil des Obergerichts Zürich vom 17. August 2018 verdeutlicht, dass nicht nur das Posten von ehrverletzenden Äusserungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich Weiterlesen …

Seilziehen um die Medienfreiheit

Das Kantonsgericht Luzern weist die Staats­anwaltschaft an, die Journalistin Jana Avanzini vor Gericht zu bringen. Nur ein Gericht könne beurteilen, ob das öffentliche Interesse an Information es rechtfertige, dass eine Journalistin Hausfriedens­bruch begeht.

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UBI: Wenn Juristen über «Titten» diskutieren

Zum ersten Mal hat Mascha Santschi Kallay als Präsidentin eine öffentliche Beratung der Beschwerdeinstanz geleitet. Der erste Fall hatte es gleich in sich: Die UBI-Mitglieder berieten über eine zweisekündige Szene auf SRF. Im Fokus der Kritik: Wippende Brüste.

Bundesgericht gibt «Blick» recht

Mehrere Artikel aus dem «Blick» und Sonntagsblick vom Mai 2016 zur Sandwich-Kette Subway waren Gegenstand eines Entscheids des Bundesgerichts. In diesem wurde «Blick» Recht gegeben.