DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

«Closer» war zu nah dran

Oben-ohne-Bilder von Herzogin Kate von 2012 kosten das People-Magazin «Closer» viel Geld. Ein Gericht in Frankreich hat die Chefredaktorin, den früheren Verlagschef und die beiden Paparazzi zu Geldstrafen von 45’000, respektive 10’000 Euro, verurteilt. Ausserdem muss das Magazin 100’000 Euro Schadenersatz zahlen. Kate Middleton und ihr Ehemann Prinz William hatten 1,5 Millionen gefordert als Zeichen Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Fall Villiger: Wieso Journalisten 29 Seiten abtippen mussten

29 Seiten Text, doch Kopien und Fotos sind verboten: Die Einsichtnahme in die begründete Einstellungsverfügung im Fall Villiger unterlag restriktiven Bedingungen. Aber nicht nur das: Auch eine Diskussion unter den Journalisten wurde verboten. Wieso die Behörden so mit den Medien umgehen.

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Urteil «Spiess-Hegglin»: Medien-Maulkorb oder mehr Persönlichkeitsschutz?

Das Verdikt des Zuger Kantonsgerichts ist klar: Der «Blick» hat das Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt. Wie wegweisend ist dieses Urteil? Ist jetzt klarer, wo die Grenze zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz verläuft? Was hat Vorrang? Ist es ein Maulkorb für die Medien, weil damit zukünftig Berichterstattungen unterlassen oder juristisch verhindert werden könnten? Weiterlesen …

Öffentliche Personen sind kein Freiwild auf dem Boulevard

Das Urteil gegen Ringier und sein Boulevardblatt «Blick» wegen der Verletzung der Intimsphäre einer früheren Zuger Politikerin setzt der Sensationsberichterstattung klare Grenzen. Doch das Verfahren zeigt auch: Wer auf rechtlichem Weg gegen übergriffige Medien vorgehen will, braucht einen langen Atem. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Weitere Gerichte werden sich wahrscheinlich mit dem Fall Weiterlesen …

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