DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Irgendwann ist genug: ORF-Star Armin Wolf verklagt Vizekanzler Strache

War alles gar nicht so gemeint, ist nur Satire 😉 Österreichs Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) versucht sich mittels Verharmlosung aus der Affäre zu ziehen. Zuvor hatte der Politiker auf seinem Facebook-Profil den ORF-Moderator Armin Wolf der Verbreitung von «Fake News, Lügen und Propaganda» bezichtigt. In 32 Jahren als Journalist habe er sich einiges anhören müssen, aber nie dagegen geklagt. Jetzt mache er eine Ausnahme, schreibt Wolf in seinem Blog. Daran ändere auch nichts, dass sich Strache nun mit einem «gar nicht so gemeint» aus der Affäre zu ziehen versuche.

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29 Seiten Text, doch Kopien und Fotos sind verboten: Die Einsichtnahme in die begründete Einstellungsverfügung im Fall Villiger unterlag restriktiven Bedingungen. Aber nicht nur das: Auch eine Diskussion unter den Journalisten wurde verboten. Wieso die Behörden so mit den Medien umgehen.

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Urteil «Spiess-Hegglin»: Medien-Maulkorb oder mehr Persönlichkeitsschutz?

Das Verdikt des Zuger Kantonsgerichts ist klar: Der «Blick» hat das Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt. Wie wegweisend ist dieses Urteil? Ist jetzt klarer, wo die Grenze zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz verläuft? Was hat Vorrang? Ist es ein Maulkorb für die Medien, weil damit zukünftig Berichterstattungen unterlassen oder juristisch verhindert werden könnten? Weiterlesen …

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