DOSSIER mit 485 Beiträgen

Medienethik

Ein falscher Klassiker: «Einen guten Journalisten erkennt man daran, …»

Lehnt sich ein Journalist zu stark auf eine Seite, erschallt es ermahnend: «Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache.» Nun ist das so eine Sache mit diesem Zitat. Hanns Joachim Friedrichs hat das zwar so gesagt, aber in einem ganz spezifischen Kontext, der es verbietet, die Aussage so pauschal zu verwenden, wie das nun oft getan wird. Der frühere «Spiegel»-Reporter Cordt Schnibben, der 1995 das Gespräch geführt hatte, wo das Zitat herstammt, sagt heute dazu: «Daraus zu machen, dass ein Journalist quasi ein haltungsloser, emotionsloser Journalist sein sollte, dem man seine Haltung nicht anmerkt, ist eine Pervertierung.»

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Die Spruchpraxis des Schweizer Presserates im Jahr 2019

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Presserates betraf 2019 die Frage der Trennung von redaktionellem Teil und Werbung. Dazu hat der Presserat drei Stellungnahmen verfasst und ist aus aktuellem Anlass selber an die Medien getreten. Er zeigte sich «zutiefst besorgt» über die «immer subtileren Formen, welche für das Native Advertising eingesetzt werden».

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Die Viehhändler streichen Millionen an Subventionen ein. Und manche tricksen auch noch auf den Viehmärkten. Diese Vorwürfe durfte die Konsumenten­sendung «Kassensturz» erheben, meint die Unabhängige Beschwerde­instanz für Radio und Fernsehen – obwohl unklar ist, ob die Aussagen stimmen.