DOSSIER mit 692 Beiträgen

Datenschutz/Privatsphäre

Datenschutz vs. Meinungsfreiheit

Klingt absurd, ist aber schon bald rechtens: Die neuen Datenschutzregeln der EU, von der auch die Schweiz betroffen ist, verbieten die namentliche Erwähnung einer beliebigen Person auf Twitter oder in einem Blog. Diesem Verbot steht indes die explizite Erlaubnis durch die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit gegenüber. Gerichte, die selbst unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind, werden im Zweifelsfall die Meinungsfreiheit stärker gewichten. Doch der Schaden ist angerichtet, urteilt Thomas Stadler, IT-Fachanwalt in seinem Blog: «Das alles ändert aber nichts daran, dass der datenschutzrechtliche Tunnelblick des europäischen Gesetzgebers eine formelle Rechtslage zugelassen hat, die aus rechtsstaatlicher Sicht schwer erträglich ist.»

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Manipulative Cookie-Banner

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig! Fast so wichtig wie die 100 Steine, die wir Ihnen beim Gewährleisten dieser in den Weg gelegt haben!

Ad Content

datenscham.org: Der Privacy-Rechner von netzpolitik.org

Unsere Mission ist seit dem ersten Tag, Menschen für das Thema Netzpolitik und digitale Sicherheit zu sensibilisieren. Deshalb haben wir einen Privacy-Score-Rechner entwickelt, mit dem man testen kann, wie gewissenhaft man sich im Netz bewegt. Die Fragen sind niedrigschwellig und sollen vor allem Menschen auf das Thema aufmerksam machen, die eher unbedarft im digitalen Raum unterwegs sind.

Ad Content