DOSSIER mit 692 Beiträgen

Datenschutz/Privatsphäre

Datenschutz vs. Meinungsfreiheit

Klingt absurd, ist aber schon bald rechtens: Die neuen Datenschutzregeln der EU, von der auch die Schweiz betroffen ist, verbieten die namentliche Erwähnung einer beliebigen Person auf Twitter oder in einem Blog. Diesem Verbot steht indes die explizite Erlaubnis durch die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit gegenüber. Gerichte, die selbst unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind, werden im Zweifelsfall die Meinungsfreiheit stärker gewichten. Doch der Schaden ist angerichtet, urteilt Thomas Stadler, IT-Fachanwalt in seinem Blog: «Das alles ändert aber nichts daran, dass der datenschutzrechtliche Tunnelblick des europäischen Gesetzgebers eine formelle Rechtslage zugelassen hat, die aus rechtsstaatlicher Sicht schwer erträglich ist.»

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Blogger aufgepasst! Wer geschützte Bild- und Text-Inhalte ohne entsprechende Lizenz über die Sharing-Buttons von Facebook, Twitter und Co. zum Teilen zur Verfügung stellt, könnte künftig in Urheberrechtsstreitigkeiten gelangen. Social-Media-Nutzer hingegen können aufatmen. Allerdings nur, wenn sie zum Teilen den regulären Button und nicht alleine den Link verwenden. So lautet ein kürzlich gefälltes Urteil.