DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Ist es verboten, Terroristen zu inverviewen?

Die Bundesanwaltschaft bewegt sich auf heiklem Terrain: Mit einer Anklage gegen Mitglieder des sogenannten islamischen Zentralrats der Schweiz IZRS begibt sie sich in die Untiefen der Gesinnungsjustiz. Drei IZRS-Mitgliedern wird vorgeworfen, mit einem Video-Interview, das sie mit einem islamistischen Kleriker in Syrien führten, der der Al-Kaida zugerechnet wird, verbotene Terrorpropaganda betrieben zu haben. «Damit die Anklage funktioniert, muss die Bundesanwaltschaft den Beweis erbringen, dass es sich bei Chernis Arbeit in keiner Weise um Journalismus handelt, nicht mal in seiner schlechtesten Form, sondern eben um Propaganda in einem Bereich, wo Propaganda durch dieses neue Gesetz verboten ist», schreibt Daniel Ryser in der Wochenzeitung. Eine Verurteilung hätte weitreichende Folgen. «Das hiesse, dass man Leute wie Muhaysini nur noch interviewen kann, wenn man sich klar distanziert oder nachweist, dass man von deren Ideologie weit entfernt ist. Aber das ist nichts anderes als die Anwendung von Gesinnungsstrafrecht und bedeutet, dass die Gedanken, wie verwerflich sie auch sein mögen, nicht mehr frei sind», zitiert Ryser den Strafverteidiger Marcel Bosonnet.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Keine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs

Der Fall Bodum ist Geschichte: Das Bundesgericht hat entschieden, das Strafverfahren gegen die Journalistin Jana Avanzini endgültig einzustellen. Grund: Sie ist keine Hausbesetzerin und sie hat den Hausfriedensbruch auch nicht unterstützt.

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Beschwerdenrekord wegen Corona: Einblick in die Arbeit der UBI

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte 2020 so viel zu tun wie seit zehn Jahren nicht mehr. Vor allem wegen der «Corona-Berichterstattung» in den Medien hagelte es Kritik. Worum geht es da? zentralplus hat bei einer öffentlichen Beratung einer Beschwerde reingehört.

Namensänderungen strafrechtlich Verurteilter nach identifizierender Medienberichterstattung

In den letzten zehn Jahren wurden in der Schweiz mindestens 18 Gesuche auf Namensänderungen von strafrechtlich verurteilten Personen eingereicht, oftmals begründet mit einer identifizierenden medialen Berichterstattung. Von den Kantonen wurden diese mehrheitlich abgelehnt. In diesem Aufsatz wird aufgezeigt, dass diese Praxis zu restriktiv ist, da bei identifizierender Berichterstattung und damit einhergehender Stigmatisierung einer Person als Weiterlesen …

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Wenn der Besuch bei Hausbesetzern zum Hausfriedensbruch wird

Eine Journalistin hatte eine besetzte Villa in Luzern aufgesucht und sich dort mit Hausbesetzern getroffen. Über ihren Besuch publizierte sie eine Reportage. Sie wurde erstinstanzlich wegen Hausfriedensbruchs zu 500 CHF Busse verurteilt. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte den Schuldspruch. Gemäss den Autoren ist das Urteil sorgfältig abgefasst und liegt auf der Linie der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.