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Service public

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.

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Service-Public-Medien am Gängelband der Politik

Die Festlegung der künftigen Medienabgabe auf 365 Franken zeigt, wie die staatlich finanzierten Service-Public-Medien am politischen Gängelband des Bundesrates hängen. Einmal mehr zeigt sich, dass der audiovisuelle Service Public und seine Finanzierung dringend einer vertieften Reform bedarf.

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Service public: Druck wächst auch in Deutschland

Während es in der Schweiz demnächst die Bürgerinnen und Bürger in der Hand haben, die Zukunft des öffentlichen Rundfunks massgeblich mitzubestimmen, indem sie über die Fortführung der Gebührenfinanzierung befinden können, erhöht derweil in Deutschland die Politik den Druck auf die öffentlich-rechtlichen Sender. Daniel Bouhs berichtet für «Zapp» über die Haltung der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Weiterlesen …