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Service public

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.

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Zwei sind besser als einer

Mit Jean-Michel Cina als Präsident und Gilles Marchand als Generaldirektor verfügt die SRG wieder über eine aktive Doppelspitze. Während der Amtszeit von Roger de Weck war das Präsidium auf seine interne Funktion geschrumpft. Als Spitzenfigur stand stets nur der Generaldirektor im Rampenlicht. Das war nicht optimal. Stand in den letzten Monaten ein Top-Kader der SRG Weiterlesen …

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In der Debatte um die Zukunft des öffentlichen Rundfunks in Deutschland liegt ein weiterer Vorschlag auf dem Tisch Rainer Robra (CDU), für Medien zuständiger Minister in Sachsen-Anhalt, schlägt die Auflösung von «Das Erste» vor – und damit auch der «Tagesschau». Die ARD solle sich auf ihre regionalen Inhalte konzentrieren. Als nationales Programm reiche das ZDF.

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