DOSSIER mit 609 Beiträgen

Service public

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Öffentlich-Rechtliche Netzwerkeffekte mit beträchtlichem Potenzial

Im Zeitalter digitaler Plattformöffentlichkeiten muss es um den Aufbau und die Etablierung eines vielfältigen und offenen öffentlich-rechtlichen Ökosystems gehen. Das geht aber nur, wenn die öffentlich-rechtlichen Anbieter viel stärker zusammenarbeiten, wechselseitig auf Inhalte verlinken und auf diese Weise öffentlich-rechtliche Netzwerkeffekte generieren.

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Service public in der Echokammer

Pünktlich zum ersten Jahrestag der «No Billag»-Abstimmung lud die SRG zu einer «Internationalen Service-public-Konferenz». Höhepunkt der Veranstaltung: Die Wiederentdeckung des Radios. Den Anspruch, dass sich öffentliche Medien verstärkt über den Dialog mit dem Publikum legitimieren müssen, konnte die Konferenz jedoch nicht einlösen – man blieb unter sich. Es fing dann doch ganz vielversprechend an. Obwohl Weiterlesen …

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