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Service public

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.

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Der SRG bricht die TV-Werbung dramatisch und unwiderruflich weg. Das ist eine gute Nachricht. Denn ein moderner Service public, der sich von der privaten Konkurrenz abgrenzt, ist werbefrei. Über ein Werbeverbot entscheidet die Politik. Dort ist das Thema angekommen. Als hätte die SRG nicht schon genug der Sparsorgen, folgen in letzter Zeit regelmässig Hiobsbotschaften, die Weiterlesen …

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«Ein Gegenmodell zu den US-amerikanischen Plattformen»

In der öffentlichen Diskussion findet die Idee einer Plattform von Qualitätsangeboten, unabhängig von den globalen Playern, im Internet immer mehr Zuspruch. Dabei werden mehrere Modelle diskutiert, wie etwa eine offene nicht-kommerzielle Plattform der öffentlich-rechtlichen Anbieter als «Public Open Space». Interview mit Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der ein solches Modell begrüsst.