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Service public

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.

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SRG-Präsidium weiterhin in CVP-Hand

Mit Jean-Michel Cina ist das SRG-Präsidium wieder in Westschweizer Hand. Der 53-jährige CVP-Mann übernimmt seine Aufgabe im Mai 2017.

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Die Mär vom Medienmarkt

Klar, die Altersvorsorge. Und gewiss, die Unternehmenssteuern. Aber es gibt noch mindestens ein drittes wichtiges Thema auf der Politagenda. Bloss weil es zum Gähnen klingt, heisst das noch nicht, dass es uns nicht den Schlaf rauben könnte: Das Thema heisst Medienpolitik.