Die «Blick»-Berichterstattung hat juristische Folgen
Die Boulevardzeitung outete am Mittwoch auf der Frontseite einen prominenten Schweizer, dessen Sohn an den G20-Krawallen in Hamburg beteiligt gewesen sein soll. Nun liegt dem Blatt eine Verfügung des Bezirksgerichts Zürich vor. Die Passagen wurden angepasst.