Ignorieren, bis es zu spät ist
Selten war ein Gesetz so dysfunktional wie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Die Bundesregierung weigert sich, das einzugestehen – weil sie es in der ganzen EU einführen will.
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Selten war ein Gesetz so dysfunktional wie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Die Bundesregierung weigert sich, das einzugestehen – weil sie es in der ganzen EU einführen will.
Google zeigt Europa wer die Hosen anhat: Um das in der Urheberrechtsrichtlinie kodifizierte Leistungsschutzrecht zu umgehen, kündigte der Konzern an, in Frankreich keine Presse-Snippets mehr anzuzeigen.
Google schränkt in Frankreich die Darstellung von Links auf Nachrichtenseiten stark ein, um Lizenzzahlungen an die Verlage zu vermeiden. Das dort EU-weit als erstes gültige Leistungsschutzrecht ist damit von Beginn an praktisch wirkungslos.
Die US-Suchmaschine geht auf Konfrontationskurs: In Frankreich müsste Google laut Gesetz für kleine Auszüge von Presseartikeln eine Lizenzgebühr zahlen. Doch statt zu bezahlen, will Google die Auszüge weglassen.
Der Europäische Gerichtshof hat den Presseverlagen mit seinem Urteil zum Leistungsschutzrecht einen Schlag versetzt. Zu verantworten hat das die Bundesregierung. Denn die war schlecht vorbereitet.
Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen.
Sechs Jahre nach seiner Einführung durch die schwarz-gelbe Koalition heben die EU-Richter das Leistungsschutzrecht wieder auf. Der Grund: Deutschland hat das Gesetz nicht ordnungsgemäß in Brüssel gemeldet. Dabei hätte es die damalige Regierung besser wissen müssen.
Das deutsche Leistungsschutzrecht kann nicht angewendet werden, urteilt der Europäische Gerichtshof. Berlin hätte die EU zuvor informieren müssen