DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Was in Deutschland nicht funktioniert, soll bald in ganz Europa gelten

In der Schweiz haben die Verleger wohlweislich davon Abstand genommen, in Deutschland hat das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger seit fünf Jahren Gesetzeskraft. Gebracht hat es ausser Spesen – nichts. Keinen Euro-Cent musste Google den Medien überwiesen, obwohl ja genau dieser Geldfluss das Ziel des Anti-Google-Gesetzes war. Trotz des grandiosen Misserfolgs in Deutschland soll nun europaweit ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden, mit dem Ziel, dass die Anzeige von Suchergebnissen von Verlagen kostenpflichtig wird. Für Sascha Lobo ist das ein «realitätsfernes Quatschgesetz», weil es um mehr geht als nur um das Verhältnis von Verlagen zu Google: Die Verlinkung von Inhalten Dritter könnte generell kostenpflichtig werden. Darum sprechen Kritiker auch von einer «Link-Steuer». Ein Grundprinzip des freien Internets würde damit ausgehebelt. Am 20. Juni stimmt der Rechtsausschuss des EU-Parlaments darüber ab.

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Unnötiger Stress mit Google

Nachdem die Redaktionen und Verlage in beinahe kartellistischer Geschlossenheit gegen den angeblichen Raubzug von Google im Nachrichtenmarkt geschossen hatten, beschloss das deutsche Parlament vor anderthalb Jahren die Einführung eines sogenannten Leistungsschutzrechts. 

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Leistungsschutzrecht ist vom Tisch

Als Abwehrinstrument gegen Google und andere «Trittbrettfahrer» im Netz forderten die Schweizer Verleger ein Leistungsschutzrecht. Jetzt buchstabiert die Verbandsspitze zurück. Ein solches Sonderrecht brauche es gar nicht. Überraschende Töne am Rande einer Medienkonferenz des Verbands Schweizer Medien. Im Gespräch mit der MEDIENWOCHE sagt Geschäftsführer Urs F. Meyer: «Ein Leistungsschutzrecht ist für den Verband kein Thema mehr.» Weiterlesen …

Angriff auf die Grundrechte der Kommunikation

Das von den Verlagen geforderte Leistungsschutzrecht wäre ein völliger Fremdkörper im Bereich des Urheberrechts. Ja, mehr noch: Die Forderung nach einem Sondergesetz ist ein Angriff auf die Grundrechte der Kommunikation und der Information, schreibt Jurist Willi Egloff. Der Urheberrechtsspezialist stellt drei gewichtige Missverständnisse in der Diskussion um das Leistungsschutzrecht klar. Im deutschen Bundestag wird ein Weiterlesen …

Verlegers Wunderwelt

Jetzt also auch in der Schweiz: Nachdem deutsche Verleger und Chefredaktoren weitgehend faktenfrei einem Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse das Wort redeten, tun ihnen das die Schweizer Kollegen gleich. Mit Martin Spieler (Chefredaktor Sonntagszeitung) und Marc Walder (CEO Ringier) eröffnen zwei Schwergewichte mit schwachen Argumenten den Reigen. Da der Text im Ressort «Nachrichten» steht, darf man davon Weiterlesen …

Geld verdienen mit abgepressten Rechten

In Deutschland und der Schweiz rufen die Verleger nach einem Leistungsschutzrecht. Damit wollen sie gewerbliche Nutzer ihrer Online-Inhalte wie Google News und andere Aggregatoren zur Kasse bitten. Nur: Die Verlage gehen mit Inhalten hausieren, deren Urheberrechte sie den Journalistinnen und Pressefotografen mit unfairen Verträgen abgepresst haben. Beatrice Gurzeler, Rechtsanwältin und Juristin beim Schweizer Journalistenverband impressum, Weiterlesen …

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