DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Was in Deutschland nicht funktioniert, soll bald in ganz Europa gelten

In der Schweiz haben die Verleger wohlweislich davon Abstand genommen, in Deutschland hat das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger seit fünf Jahren Gesetzeskraft. Gebracht hat es ausser Spesen – nichts. Keinen Euro-Cent musste Google den Medien überwiesen, obwohl ja genau dieser Geldfluss das Ziel des Anti-Google-Gesetzes war. Trotz des grandiosen Misserfolgs in Deutschland soll nun europaweit ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden, mit dem Ziel, dass die Anzeige von Suchergebnissen von Verlagen kostenpflichtig wird. Für Sascha Lobo ist das ein «realitätsfernes Quatschgesetz», weil es um mehr geht als nur um das Verhältnis von Verlagen zu Google: Die Verlinkung von Inhalten Dritter könnte generell kostenpflichtig werden. Darum sprechen Kritiker auch von einer «Link-Steuer». Ein Grundprinzip des freien Internets würde damit ausgehebelt. Am 20. Juni stimmt der Rechtsausschuss des EU-Parlaments darüber ab.

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Zu klären ist, ob Google zahlen muss

Springer-Mann Christoph Keese hat sich das Silicon Valley genau angeschaut. Er weiß, wie Amerikas Online-Konzerne ticken. Hierzulande kämpft er für das „Leistungsschutzrecht“, mit dem Verlage gegen Google antreten. Wie groß sind ihre Chancen?

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Axel Springers heikle Google-Rechnung

Die deutsche Mediengruppe Axel Springer hat am Mittwoch vorgerechnet, welchen Schaden ihr der amerikanische Konzern Google zuzufügen droht. Pro Medientitel und pro Jahr würden Springer «Vermarktungsumsätze» in Höhe eines siebenstelligen Betrags entgehen, wenn die betreffenden Medienangebote von den Google-Suchdiensten nur noch eingeschränkt berücksichtigt würden, meldete das Medienhaus anlässlich der Publikation der Quartalszahlen.

Was Axel Springers Google-Experiment zeigt – und was nicht

Axel Springer sammelt Munition für eine kartellrechtliche Auseinandersetzung mit Google. Dafür hatte der Verlags- dem Suchmaschinenkonzern die Gratisnutzung von Textschnipseln und Vorschaubildern bei vier seiner Portale mal kurz verweigert. Und, oh Wunder, der Traffic ging zurück. Da kann man nur hoffen, dass sich das Kartellamt die Zahlen genau anschaut. Denn sie sagen weniger etwas aus Weiterlesen …

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Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!

Lassen wir uns die Sache mit dem Leistungsschutzrecht sicherheitshalber von den Leuten erklären, die sich damit auskennen müssen, weil sie es sich ausgedacht haben: die Presseverleger. Im Januar 2013 veröffentlichten die Verbände der Zeitungs– und Zeitschriftenverlage, BDZV und VDZ, eine gemeinsame Broschüre mit 17 Fragen und Antworten zu dem von ihnen geforderten Leistungsschutzrecht.