DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Vor dem Entscheid über die Abschaffung des freien Internets

In einer Woche entscheidet das Europaparlament über eine Reform des Urheberrechts, die weitreichende Konsequenzen für die Nutzerinnen und Nutzer des Internets hätte. Zum einen sollen sogenannte Upload-Filter eingeführt werden, womit mögliche Urheberrechtsverletzungen automatisch erkannt werden sollten, so wie das heute Youtube macht beim Hochladen der Videos. Kritiker erkennen darin ein Zensurpotenzial, wenn eine Software entscheidet, was Rechtens ist und was nicht. Ausserdem soll auf europäischer Ebene ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Verlage eingeführt werden, womit die Verlinkung von Medieninhalten entschädigungspflichtig würde. Das Fachmagazin golem.de beschreibt die Lobbyschlacht, die eine Woche vor dem Entscheid hinter den Kulissen läuft.

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Europa unter Google: Leistungsschutzlos

Google zeigt Europa wer die Hosen anhat: Um das in der Urheberrechtsrichtlinie kodifizierte Leistungsschutzrecht zu umgehen, kündigte der Konzern an, in Frankreich keine Presse-Snippets mehr anzuzeigen.

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Ein schwarzer Tag für die Verlage

Der Europäische Gerichtshof hat den Presseverlagen mit seinem Urteil zum Leistungsschutzrecht einen Schlag versetzt. Zu verantworten hat das die Bundesregierung. Denn die war schlecht vorbereitet.

Leistungsschutzrecht wegen Formfehler nicht anwendbar

Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen.

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