DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Es gilt die Schuldvermutung

Wie oft hat man die floskelhafte Formel schon gelesen: «Es gilt die Unschuldsvermutung». Was aber heisst das genau? Respektive: Was wollen die Journalistinnen und Journalisten, die das schreiben, damit sagen? Für Strafrechtsprofessor Marcel Niggli ist der Fall klar: «Die Tatsache aber, dass dies gesagt wird, belegt gerade das Gegenteil.» Der Hinweis auf die vermutete Unschuld sei «nichts anderes als ein Beleg dafür, dass medial gerade das Gegenteil, nämlich eine Schuldvermutung gilt», schreibt Niggli in einer Kolumne im neuen Online-Magazin «Contra Legem».

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Superprovisorisches Verbot gegen Buchveröffentlichung

Bemerkungen aus der Praxis am Beispiel des Urteilsspruchs des Kantonsgerichts Zug. Der Beitrag beleuchtet in der Praxis häufig auftretende Probleme rund um superprovisorische Publikationsverbote. Medienschaffende sehen darin meist eine Verletzung der Medienfreiheit, die Gesuchsteller und deren Anwälte streben mit «rauchenden Colts» ein günstiges Verdikt der Einzelrichterinnen und Einzelrichter an, und diese neigen oft dazu, sicherheitshalber Weiterlesen …